Ersuchen um Beweisaufnahme nach Brasilien

  • Hallo zusammen,
    ich muss ein ausgehendes Ersuchen um Anhörung eines Verfahrensbeteiligten fertigen.
    Das Ersuchen geht nach Brasilien, entsprechend ist das Haager Beweisaufnahmeübereinkommen anzuwenden.
    Hat zufällig jemand ein Vordruck für mich?

  • Rechtshilfeersuchen sehen im Kern doch immer gleich aus (während die Details schon von Landesjustizverwaltung zu Landesjustizverwaltung unterschiedlich sind und die einzelnen Staaten ebenfalls unterschiedlich arbeiten). Ich würde daher einfach drauflosschreiben. Wichtig ist die Herausstellung

    Wer soll was auf welcher Grundlage weswegen tun.

    Je besser die vertragliche Grundlage, desto weniger muss man schreiben, aber man macht es eigentlich nie falsch, wenn man etwas zu ausführlich ist, nur die Übersetzungskosten steigen. Also etwa


    Anschrift

    Betreff:
    Rechtshilfe in Zivilsachen mit der Republik Brasilien gemäß Übereinkommen vom ...
    hier: Ersuchen um Anhörung des ... (wer, vollständige Adresse) durch ... (Organ des ausführenden Staates falls gewünscht, etwa zuständigen Richter)


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    im hiesigen Rechtsstreit ... hat das XY-Gericht mit Beschluss vom ... die Anhörung des ... zu folgendem Thema verfügt: (vollständiges Zitat des Kerns des Beschlusses).

    Die Anhörung ist erforderlich, da (kurze Darstellung des Sachstandes des Rechtsstreits).

    Ich ersuche daher darum, gemäß (Rechtsgrundlage des Übereinkommens) Herrn/Frau ... (vollständige Personalien und Anschrift) durch ... (Organ des ersuchten Staates) zu dem oben angegebenen Thema zu vernehmen. Dabei bitte ich die Vernehmung insbesondere auf folgende Fragen zu erstrecken

    (folgt vollständig ausgearbeiteter Fragenkatalog)

    Eine Vereidigung ist erforderlich/nicht erforderlich.


    Nach dem deutschen Verfahrensrecht (§ ... der deutschen Zivilprozessordnung) ist der Beteiligte vor seiner Einvernahme wie folgt zu belehren. Daher bitte ich, Herrn/Frau ... vor Beginn seiner Vernehmung entsprechend zu belehren. Der Beteiligte kann sich ferner in folgenden Fällen auf ein Recht, die Angaben zur Sache zu verweigern, berufen ... Macht Herr/Frau davon Gebrauch, ist eine weitere Verbehmung zur Sache nicht erforderlich, allerdings bitte ich in diesem Fall die Tatsache der Verweigerung und die dafür geltend gemachten Gründe zu protokollieren und Nachweise, soweit solche vorgelegt werden, in Kopie zum Verbünehmungdprotokoll zu nehmen.

    Für Ihre Unterstützung darf ich mich bereits jetzt bedanken und verbleibe

    mit vorzüglicher Hochachtung

    ...
    (unterschrift, Stempel, Siegel)

    Anhang:
    Vollständiger Wortlaut der im Ersuchen zitierten deutschen Rechtsvorschriften


    Wichtig: Im gesamten Ersuchen werden keine Abkürzungen verwendet, auch nicht "u.a.", "z.B." etc., es sei denn, diese wären international üblich und bekannt, auch die Gesetzestexte werden nicht abgekürzt, also nicht "ZPO", sondern "Zivilprozessordnung". Wiederkehrende Kurzbezeichnungen können verwendet werden, aber erst, nachdem Sie im Text definiert wurden, z.B. "die Maurer Maschinenbau Gesellschaft mit besonderer Haftung (künftig kurz: Maurer GmbH)". Im Text genannte Vorschriften werden entweder im Text oder - nach hiesigem Vorschlag - im Anhang vollständig aufgeführt.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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