Gerichtsvollzieher- Bürobedarf & KFZ

  • Guten Tag,

    ich denke aktuell über einen Quereinstieg als Gerichtsvollzieher nach.

    Als Gerichtsvollzieher bin ich ja im Grunde ein "selbstständiger" Beamter.

    a) Habe ich für Außendienstaktivitäten einen Dienstwagen oder muss ich mein privates KFZ nutzen?
    b) Wenn ich mein privates KFZ nutze, wie hoch wäre hier die Entschädigung pro km?
    c) Wird mir bei einem Homeoffice / eigenes Bürozimmer EDV Geräte zur Verfügung gestellt oder muss ich mir diese selbst kaufen? (PC, Drucker, etc.)

    Vielen Dank im voraus.

  • Das wären aber viele zusätzliche Dienstwagen für den Steuerzahler...

    Wären die Fragen in einem GV-Forum nicht besser aufgehoben?

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Guten Tag,

    ich denke aktuell über einen Quereinstieg als Gerichtsvollzieher nach.

    Als Gerichtsvollzieher bin ich ja im Grunde ein "selbstständiger" Beamter.

    a) Habe ich für Außendienstaktivitäten einen Dienstwagen oder muss ich mein privates KFZ nutzen?
    b) Wenn ich mein privates KFZ nutze, wie hoch wäre hier die Entschädigung pro km?
    c) Wird mir bei einem Homeoffice / eigenes Bürozimmer EDV Geräte zur Verfügung gestellt oder muss ich mir diese selbst kaufen? (PC, Drucker, etc.)

    Vielen Dank im voraus.

    Ich würde zuerst mal die GVO studieren.. ;)

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Es scheint sich um jemanden zu handeln, der lediglich ein Interesse daran hat, Gerichtsvollzieher zu werden. Und diese Person möchte Informationen darüber zu erhalten, was man alles kostenlos bekommen könnte.

    Und was bedeutet Quereinstieg? Die Zulassung zur Ausbildung ist nicht ohne weiteres möglich, wie bei anderen Ausbildungsberufen. Am Besten mal bei den einschlägigen Informationsportalen vorbeischauen.

  • "ich denke aktuell über einen Quereinstieg als Gerichtsvollzieher nach"

    Dann würde ich als erstes die Zulassungsbedingungen für die "Sonderlaufbahn des mittleren Dienstes" in deinem Bundesland studieren. Wenn du bisher noch kein Beamter des geh. oder m.D. bist, kannst du das mit dem Quereinstieg in den meisten Ländern voraussichtlich knicken. Es sei denn, du bewirbst dich für den entsprechenden Studiengang in BW.

    "Als Gerichtsvollzieher bin ich ja im Grunde ein "selbstständiger" Beamter."

    Selbständig in Bezug worauf? Bitte lies mal § 1 GVO. Im Grunde bist du first and foremost Beamter, nur hast du kein Dienstzimmer in einem Gericht, sondern bist im Außendienst tätig.

    Für den Fall, dass du für eine Ausbildung zugelassen wirst:

    "a) Habe ich für Außendienstaktivitäten einen Dienstwagen oder muss ich mein privates KFZ nutzen?"

    Du musst deinen privateigenen PKW für den Außendienst verwenden.

    "b) Wenn ich mein privates KFZ nutze, wie hoch wäre hier die Entschädigung pro km?"

    Es gibt keine Entschädigung, es gibt Auslagenersatz gemäß GVKostG, derzeit Entfernung nach Luftlinie. Es nennt sich Wegegeld. Falls du nachweisen kannst, dass das Wegegeld die tatsächlichen Kosten nicht deckt, kann es Reisekostenzuschüsse nach Beamtenrecht geben.

    "c) Wird mir bei einem Homeoffice / eigenes Bürozimmer EDV Geräte zur Verfügung gestellt oder muss ich mir diese selbst kaufen? (PC, Drucker, etc.)"

    Du musst dir alles selbst kaufen, warten, Ersatz beschaffen und für die ständige Einsatzfähigkeit sorgen. Dafür gibt es - je nach Land - in der Regel Bürokostenentschädigung. Für die Erstbeschaffung kannst du in den meisten Ländern einen Vorschuss auf die Besoldung bekommen, der aber wie ein Kredit zurückgezahlt werden muss und günstig verzinst wird.

    Interessante Fragen eigentlich, wenn "Selbständigkeit" angestrebt wird.

    Ich hab es wirklich versucht! Aber es geht einfach nicht komplizierter...

  • Hier in BW wird sogar ausdrücklich mit dem Slogan "selbstständig und verbeamtet" für den Gerichtsvollzieher geworben... aber hier ist auch vieles "der Hammer" :D

  • Zitat

    "selbstständig und verbeamtet"

    Naja, soo unwahr ist es ja nun auch wieder nicht.

    Du bist verbeamtet, bekommst dein Grundgehalt, und alles was du darüber hinaus verdienst, verdienst du dir mit deiner Arbeit - mehr Aufträge, mehr Geld.
    Außerdem bekommst du vom Gericht ja nichts gestellt, kein Büro, kein Auto, keinen PC, keinen Drucker, kein Papier... Das musst du dir ja auch alles selbst besorgen.

    Insofern finde ich die Bezeichnung gar nicht so unpassend.

  • Also, bei der GV-Ausbildung kommt es, denke ich auf das Bundesland an. Bei uns ist es mittlerer Weile üblich, auch Quereinsteiger zuzulassen, da sich aus dem mittleren Dienst niemand mehr findet. Als Quereinsteiger muss man dann aber bei uns einen Vorbereitungskurs durchlaufen - sprich den Gerichtsalltag kennenlernen -. Dieser Vorbereitungskurs dauert sechs Monate. Er kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. Bsp. ReNo-Ausbildung vorher) auf 3 Monate verkürzt werden. Geregelt ist das bei uns alles im Ausbildungsplan für Gerichtsvollzieheranwärter.
    Also wenn tatsächlich Interesse an einer Ausbildung besteht, solltest du dich mal in deinem Bundesland schlau machen (vielleicht gibt es da ja ähnliche Vorschriften).
    Alles andere ist ja schon von den Vorredner gesagt.

    Werbung ist der Versuch, das Denkvermögen des Menschen so lange außer Takt zu setzen, bis er genügend Geld ausgegeben hat. (Ambrose Bierce)

  • Die Gerichtsvollzieheranwärter "neuen Modells" ( Bachelorausbildung an der Hochschule Schwetzingen ) aus Ba-Wü befinden sich anfangs des praktischen Ausbildungsjahres 10 Wochen beim Amtsgericht , bevor sie auf mind. 2 Gerichtsvollzieher als Ausbilder losgelassen werden.

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