Guten Tag,
ich denke aktuell über einen Quereinstieg als Gerichtsvollzieher nach.
Als Gerichtsvollzieher bin ich ja im Grunde ein "selbstständiger" Beamter.
a) Habe ich für Außendienstaktivitäten einen Dienstwagen oder muss ich mein privates KFZ nutzen?
b) Wenn ich mein privates KFZ nutze, wie hoch wäre hier die Entschädigung pro km?
c) Wird mir bei einem Homeoffice / eigenes Bürozimmer EDV Geräte zur Verfügung gestellt oder muss ich mir diese selbst kaufen? (PC, Drucker, etc.)
Vielen Dank im voraus.