Hallo Ihr Lieben,
vllt könnt ihr mir bei folgendem Fall helfen.
- A steht als befreiter Vorerbe im Grundbuch.
- In Abteilung 2 steht der Nacherbenvermerk (sehr viele Nacherben^^).
- Es sind keine weiteren Rechte eingetragen.
- Die Erbin der Nacherbin i) beantragt nunmehr Grundbuchberichtigung für ihren Anteil.
Der Nacherbfall ist bereits eingetreten und die Nacherbin nachverstorben, sodass ich grundsätzlich kein Problem sehe die Nacherbolfe einzutragen, den Nacherbenvermerk zu löschen und anschließend die Nacherbin zu löschen und deren Erbin einzutragen.
ABER:
Was ist mit den übrigen Nacherben?
Ich kann ja nicht nur ein Teil des Nacherbenvermerks löschen und wie sollte das in Abteilung I umzusetzen sein? (Fragen über Fragen^^)
Aber der beantragenden Erbin der Nacherbin kann ich doch auch nicht aufgeben, mir sämtliche Nachweise betreffend die übrigen Nacherben beizubringen oder??
Würde mich sehr über ein paar Anregungen freuen.
Schönes Wochenende