Im Grundbuch ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts A und B GbR ... , bestehend aus den Gesellschaftern A und B eingetragen. Eingereicht wird nun eine Bewilligung für eine Dienstbarkeit, welche folgenden Passus enthält:
A und B, als Eigentümer des Grundstücks ... bewilligen und beantragen ...
Es folgt die Unterschriftsbeglaubigung von A und B.
M.E. dürfte das jedoch nicht ausreichend sein, da ja die Gesellschaft Eigentümer ist. Was meint ihr?