Beratung über die Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels

  • Wie entscheidet ihr in Verfahren, in denen dies als Angelegenheit angegeben wird?

    Es ist eine erstinstanzliche Entscheidung eines Gerichts ergangen, in der Instanz war der Betroffene nicht anwaltlich vertreten. Nach Erhalt der abschlägigen Entscheidung geht er zum Anwalt, um sich über die Erfolgsaussichten des zulässigen Rechtsmittels beraten zu lassen. Die Beratung ergibt, dass er es sein lässt.

    (Ich habe das Gefühl, es müsste schon einen Thread dazu geben, aber hab wohl die falschen Schlagwörter benutzt...:gruebel:)

    Edit, bevor Fragen kommen:
    Den Verfahrensablauf, also ob z.B. PKH beantragt und abgelehnt wurde, kenne ich noch nicht, die Unterlagen habe ich angefordert.

  • Kommt immer drauf an, aber in deinem Fall würde ich es auch als bewilligungsfähig ansehen.

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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