Wie entscheidet ihr in Verfahren, in denen dies als Angelegenheit angegeben wird?
Es ist eine erstinstanzliche Entscheidung eines Gerichts ergangen, in der Instanz war der Betroffene nicht anwaltlich vertreten. Nach Erhalt der abschlägigen Entscheidung geht er zum Anwalt, um sich über die Erfolgsaussichten des zulässigen Rechtsmittels beraten zu lassen. Die Beratung ergibt, dass er es sein lässt.
(Ich habe das Gefühl, es müsste schon einen Thread dazu geben, aber hab wohl die falschen Schlagwörter benutzt...)
Edit, bevor Fragen kommen:
Den Verfahrensablauf, also ob z.B. PKH beantragt und abgelehnt wurde, kenne ich noch nicht, die Unterlagen habe ich angefordert.