Habe folgenden blöden Fall:
Betreue vorliegend eine GmbHG u. Co. KG. Diese befand sich bis vor kurzem in einem Insolvenzverfahren. Der PHG (=GmbH) war ebenfalls insolvent und wurde bereits vor einiger Zeit im Handelsregister gemäß § 394 FamFG gelöscht.
Nun stellt sich die Frage, ob die KG von Amts wegen (ohne Bestellung eines Nachtragsliquidators für die GmbHG) gelöscht werden kann. Denke eigentlich eher nicht, da die GmbH außerhalb des Registers eigentlich noch existent ist. Würde ich nun löschen, würde ich dem PHG das rechtliche Gehör abschneiden.
Was denkt ihr hierüber?
Beste Grüße