PHG gelöscht nach § 394 FamFG: Löschung der KG möglich?

  • Habe folgenden blöden Fall:

    Betreue vorliegend eine GmbHG u. Co. KG. Diese befand sich bis vor kurzem in einem Insolvenzverfahren. Der PHG (=GmbH) war ebenfalls insolvent und wurde bereits vor einiger Zeit im Handelsregister gemäß § 394 FamFG gelöscht.

    Nun stellt sich die Frage, ob die KG von Amts wegen (ohne Bestellung eines Nachtragsliquidators für die GmbHG) gelöscht werden kann. Denke eigentlich eher nicht, da die GmbH außerhalb des Registers eigentlich noch existent ist. Würde ich nun löschen, würde ich dem PHG das rechtliche Gehör abschneiden.

    Was denkt ihr hierüber?


    Beste Grüße

  • Blöd gelaufen.
    Sollte eigentlich nicht passieren, tut es aber manchmal.

    Ist zufällig der (oder ein) Kommanditist auch gleichzeitig GF der gelöschten phG?
    Dann würde ich den in seiner Stellung anhören und danach löschen.

    Nee, leider nicht. Allerdings würde dies in diesem Fall etwas ändern? GF wäre er ja durch die Löschung der GmbH nun nicht mehr.


    Ansonsten: Schon mal danke für die beiden Antworten :)


  • Nee, leider nicht. Allerdings würde dies in diesem Fall etwas ändern? GF wäre er ja durch die Löschung der GmbH nun nicht mehr.

    Nein, nicht wirklich.
    Die Vertretungsmacht des bisherigen GF ist und bleibt erloschen.

    Daher würde ich auch die Gesellschafter der GmbH anhören und vorsichtshalber die Löschungsankündigung veröffentlichen.

  • Hier streiten sich mal wieder Theorie und Praxis. Grundsätzlich hättest du Recht. In der Praxis mache ich es aber wie Kiki. In der Regel sind die Beteiligten froh, ohne weitere Kosten bzw. weiteren Aufwand aus der Sache rauszukommen.

    Nur am Rande verweise ich noch auf § 131 Abs. 3 Nr. 2 HGB: Ein Gesellschafter scheidet aus der Gesellschaft aus, sofern, das Insolvenzverfahren über sein Vermögen eröffnet wurde und sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes aussagt. Der liegt uns aber gerade nicht vor. Du müsstest also zunächst ermitteln, ob der persönlich haftende Gesellschafter überhaupt noch an dem Unternehmen beteiligt ist.

    Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten! (Oscar Wilde)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!