Entfernung von Kranken-/Schwerbehinderten-Unterlagen aus der Personalakte

  • Hallo,

    nachdem vor Jahren der Feststellungsbescheid über die Schwerbehinderung d. d. Betr. zur Personalakte gereicht wurde, wird nun v. Betr. die Entfernung dieses Feststellungsbescheides aus der Personalakte gefordert und als "Ersatz" eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zur Akte gereicht. Die Begründung lautet: Aus dem Feststellungsbescheid ergibt sich die Art der Erkrankung und dies habe in der Personalakte nichts zu suchen. Ohne Frage ist die Kopie des Ausweises für unsere Belange ausreichend.

    Nun meine Frage, gibt es einen Anspruch darauf, dass Aktenbestandteile, die man selbst eingereicht hat aus der Personalakte wieder entfernt werden oder ergibt sich die Notwendigkeit der Entfernung schon aus dem vertraulichen Inhalt des Bescheides, der mehr Informationen offenbart, als dem Arbeitgeber zwingend mitzuteilen sind?

    Vielen Dank

  • Die Kopie des Ausweises ist sicherlich ausreichend für die Personalakte. Der Bescheid hat dort einerseits nichts zu suchen, andererseits hätte der Betroffene ihn dann eben nicht einreichen dürfen.
    Darauf würde ich ihn aber jetzt nicht festnageln. Vielmehr würde ich pragmatisch vorgehen und die Frage, ob er unter diesen Umständen einen Anspruch auf Entfernung hat, dahinstehen lassen und ihm den Bescheid einfach zurückgeben. (Wenn es ein Beamter ist, muss man natürlich dafür sorgen, dass der Austausch in allen drei Akten (AG - LG - OLG) stattfindet - oder gar nicht.)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!