Vorgelegt wird ein Schenkungsvertrag mit Auflassung von B auf C, mit dem Hinweis, diese Auflassung nach der Auflassung von A auf B zu vollziehen. Für B ist eine Erwerbsvormerkung im Grundbuch eingetragen, der Kaufvertrag liegt vor, jedoch keine Auflassung.
Der Antrag auf Eintragung der Eigentumsänderung ist derzeit nicht vollzugsreif, da es am Nachweis des Eigentumsübergangs von A auf B mangelt. Ob B nun vorher eingetragen werden oder eine Kettenauflassung erfolgen soll, spielt hierfür keine Rolle.
Fraglich ist aber, wie mit dem vorliegenden Antrag zu verfahren ist.
Was würdet Ihr hier tun?