Hallo miteinander,
ich soll einen Ergänzungspfleger bestellen für die Schenkung mehrerer Grundstücke. Später müssen die Erklärungen des Pflegers auch noch genehmigt werden. Die Werte der Grundstücke belaufen sich jeweils auf ca. 500.000 EUR. Zugleich wird für den Übergeber ein Nießbrauch bestellt, der bei seinem Ableben zunächst auf seinen Ehegatten und später auf die Kinder übergehen soll. Da der Wert des Nießbrauchs mit 40.000 EUR angeben wird und der jüngste potentielle Nießbrauchberechtigte Mitte 40 ist, ergibt sich nach der Sterbetafel ein so hoher Wert für den Nießbrauch, dass der Grundstückswert nach Abzug des Nießbrauchs 0 EUR ist. Muss ich den Wert für die Pflegerbstellung + Genehmigungserteilung also tatsächlich auf 0 EUR festsetzen?!