Die Eheleute A und B sind eingetragene Eigentümer eines Grundstücks. A ist 2015 verstorben und B 2016. Das Testament von September 1994 sieht wie folgt aus: A und B setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Erbe des zuletzt Versterbenden sind die Kinder C und D. Das Grundbuch wurde nun berichtigt und C und D in Erbengemeinschaft eingetragen. (Antrag wurde durch D gestellt nur unter Angabe des Testamentes)
Nu ruft C an und teilt mit, dass die Eintragung nicht richtig ist. D ist aufgrund eines erklärten Erbverzichts Alleineigentümerin geworden. Ich habe nun einen Grundstückübertragungsvertrag zwischen a, b und C von April 1997 gefunden, in dem folgendes erklärt wird: C verzichtet auf weiter Erb- und Pflichtteilsansprüche am künftigen Nachlass seiner Eltern, soweit diese am übertragenen Grundbesitz bestehen und hinsichtlich der Ackerflächen, die seiner Schwester D übertragen werden sollen. Die Übergeber nehmen den Verzicht an. D verzichtet hinsichtlich des übertragenen Grundbesitz auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche, da sie später die Ackerflächen erhalten soll.
Ich solle nun das Grundbuch auf D berichtigen. Möglich?