Hallo,
habe die Betreuungsakten erst kürzlich von einer Kollegin übernommen und stehe vor einem Problem:
Der Betroffene wird betreut durch seine Tochter. Die Betreuung umfasst alle Aufgabenbereiche, auch die Vermögenssorge.
Zu Beginn der Betreuung verfügte der Betroffene gemeinsam mit seiner Ehefrau über zwei Konten (ein Girokonto mit lediglich dreistelligen Beträgen, ein Sparkonto mit ca. 1200 Euro) und einen Bausparvertrag mit ca. 32.000 Euro.
Beim Jahresbericht ist jetzt aufgefallen, dass die Verträge von der Betreuerin geändert wurden, sodass alles jetzt nur noch auf den Namen der Ehefrau des Betroffenen läuft.
Die Tochter ist zwar befreite Betreuerin, hätte dies aber m.E. nach aufgrund des § 1795 BGB nicht machen können, das heißt die Vertragsänderungen wären unwirksam.
Um das zu überprüfen (und auch, ob die Betreuerin im Bereich Vermögenssorge noch geeignet ist) wurde ein Verfahrenspfleger bestellt.
Dieser argumentiert, § 1795 BGB würde nicht greifen aus folgenden Gründen:
1. Erfüllung einer Verbindlichkeit (der Betroffene ist ein Pflegefall und wird zu Hause rund um die Uhr von Frau und Tochter versorgt, wodurch er - so die Argumentation des Verfahrenspflegers - fortwährend Kosten produziert, die mit dem Geld gedeckt werden)
2. lediglich rechtlicher Vorteil (das Geld werde nur für den Betroffenen und seine Pflege verwendet)
3. ein Missbrauchsgefahr und somit Gefährdung des Wohls des Betroffenen bestehe nicht, da die Übertragung ja auf die Ehefrau erfolgt. Und die würde ihrem Mann ja nicht schaden.
Keines dieser Argumente vermag mich zu überzeugen. Es handelt sich wenn, dann um künftige Verbindlichkeiten, die nicht unter die Ausnahme zum § 1795 BGB fallen.
Das Argument es handle sich um eine sehr aufopferungsvolle Familie und die würden das Geld nur für den Betroffenen einsetzen ist auch nicht grade hilfreich. Das kann schließlich jeder behaupten. Und es gibt genug Fälle in denen grade Familienmitglieder Konten leerräumen oder ähnliches.
Etwas derartiges will ich zwar hier garnicht unterstellen (und gehe auch nicht davon aus) aber trotzdem kann man das Gesetz nicht ignorieren.
Ich tendiere daher dazu mich entgegen der Stellungnahme des Verfahrenspflegers auf den Standpunkt zu stellen, dass die Änderung der Verträge unwirksam ist.
Meinungen dazu?
Bin für begründete Argumente (seien sie dafür oder dagegen, Hauptsache besser als die meines Verfahrenpflegers) dankbar!