Hallo,
ich bearbeite jetzt schon seit fast 6 Jahren die Vollstreckbarmachung von schiedsamtlichen Vergleichen. Nun habe ich zum ersten Male ein großes Problem.
Nachdem in einem Fall der Zaunversetzung beide Seiten mittlerweile einen Anwalt konsultiert haben und darüber auch vortragen lassen, habe ich nach Anhörung der Gegenseite einen Vergleich vollstreckbar gemacht und eine entsprechende Klausel darauf erteilt. Ist bereits über zwei Wochen her. Jetzt bekomme ich von der anderen Seite ebenfalls eine Aufforderung / einen Antrag sowie eine entsprechende Ausfertigung des Schiedsamts diese mit einer Vollstreckungsklausel zu versehen.
Kann man auch für die Ansprüche der anderen Seite eine Klausel erteilen? Das ist aufgrund des zusammenhängenden Textes sicherlich aber schwer zu differenzieren.
Wie würdet Ihr das handhaben? Für praktische Tipps wäre ich dankbar! Hat schon mal jemand