Hallo,
ich habe ein Ersuchen einer Krankenkasse auf Eintragung einer Sicherungshypothek vorliegen.
Danach besteht gegen den Eigentümer/Schuldner folgende Forderung:
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung vom ... bis ... 2.000,00 EUR
Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV bis 30.11.2016 2.300,00 EUR
Kosten 14,00 EUR
Gesamtbetrag 4.314,00 EUR
Weiter steht dann:
Die Gesamtforderung versteht sich zuzüglich einem Säumniszuschlag von 1 % des rückständigen auf 50,00 EUR nach unten gerundeten Betrages für jeden angefangenen Monat der Säumnis seit dem 01.12.2016.
Hier im Forum wurde ja schon einiges zum Thema Säumniszuschläge diskutiert, ob und wie sie einzutragen sind.
Jetzt habe ich so viel darüber gelesen, dass ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehe und jetzt komplett durcheinander bin,
ob ich dem Antrag so stattgeben kann.
Mit vorgelegt wurden auch diverse Feststellungs- und Leistungsbescheide, in denen u. a. auch Säumniszuschläge mit aufgeführt waren.
Aber ohne Angab eines genauen Zeitraumes.
Zumal es sich jetzt auch nur um einen Teil der Gesamtforderungen handelt. Wenn ich die Bescheide zusammenrechne, kommt ein viel höherer Betrag raus.
Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht ins Dunkle bringen