Mahlzeit!
Ich habe hier vor mir ein gemeinschaftliches Testament mit nur folgendem Inhalt:
"Wir die Eheleute M und F bestimmen hiermit als unseren letzten Willen folgendes:
Der überlebende Ehegatte ist berechtigt auf die Kinder Sohn S und Tochter T zu testieren.
Das vorstehende Tetsament meines Ehegatten ist auch mein letzter Wille.
Ort, Datum 2 Unterschriften"
Das Testament wurde bereits nach M eröffnet, nun ist F verstorben. Ein weiteres Testament von F ist nicht vorhanden.
Wie beurteilt ihr die Sachlage?
Möglichkeit 1:
Die Erbeinsetzung ist dahingehend zu verstehen, dass S und T testamentarische Erben sind, demzufolge wäre das Testament nochmals nach F zu eröffnen.
Möglichkeit 2:
Es liegt keine Erbeinsetzung vor. Das Testament hat auch sonst keinen testamentarischen Inhalt und ist daher nach F nicht nochmals zu eröffnen.
Noch ein Hinweis am Rande: Die Kinder S und T wären auch die alleinigen gesetzlichen Erben nach F.
Bin gespannt auf eure Meinungen!
Grüße vom Döner