Ich habe einen Nachlass mit deutscher Erblasserin, die aus Oberschlesien stammt, viele Erben in der 3. Ordnung, von denen einige in Polen wohnen.
Einer der Erben in Polen ist nachverstorben und zwar nur wenige Tage nachdem ich ihn angeschrieben hatte. Es ist also zu bezweifeln, dass er noch Kenntnis von seiner Erbenstellung erlangt hat.
Dummerweise hatte er wohl Schulden. Seine Witwe und einige Abkömmlinge haben nach ihm ausgeschlagen. Seine Mutter lebt noch, ist aber auch nicht mehr die jüngste und äußert sich nicht so richtig. Wer ihn beerbt hat und damit nach "meiner" Erblasserin annehmen oder ausschlagen könnte, ist unklar.
Was tun? Hat es Sinn, bei der zuständigen polnischen Stelle (Gericht, Notariat, ?) anzuregen, dass man dort eine Nachlasspflegschaft (oder etwas analoges) für ihn einrichtet? Dieser Nachlasspfleger könnte dann die deutsche Erbschaft annehmen, mit dem Geld die polnischen Gläubiger befriedigen und einen evtl. Rest an die Erben verteilen.
Hat jemand eine bessere Idee?