Hallo, ich habe mal wieder den Fall, dass im BV mehrere Flurstücke unter Verweis auf das Bestandsblatt zusammengefasst wurden.
Im BV steht: lfd Nr. 145, da wo sonst die Flurstücksbezeichnung eingetragen ist nur "siehe Bestandsblatt" und dann die zusammengerechnete Fläche aller Flurstücke.
Da wir kein Bestandsblatt in der Grundakte haben, habe ich das Katasteramt gebeten mitzuteilen, welche Flurstücke zu dieser laufenden Nummer gehören.
Dabei ist aufgefallen, dass ein Flurstück wohl zu diesem Gesamtbestand gehört, aber flächenmäßig nicht einberechnet wurden. D.h. die Flächen aller Flurstücke zusammen müsste 7500 qm ergeben. Es sind aber nur 6500 qm eingetragen. Es handelt sich wahrscheinlich um einen Rechenfehler.
Kann trotzdem der Gesamtbestand aufgelöst werden, wenn ich eine gesiegelte und unterschriebene Erklärung des Katasteramtes erhalte, dass diese Flurstücke zu lfd. Nr. 145 gehören?
Ist der Rechtspfleger für die Auflösung des Gesamtbestands zuständig?
Vielen Dank!