Gesamtbestand Verweis auf Bestandsblatt

  • Hallo, ich habe mal wieder den Fall, dass im BV mehrere Flurstücke unter Verweis auf das Bestandsblatt zusammengefasst wurden.

    Im BV steht: lfd Nr. 145, da wo sonst die Flurstücksbezeichnung eingetragen ist nur "siehe Bestandsblatt" und dann die zusammengerechnete Fläche aller Flurstücke.

    Da wir kein Bestandsblatt in der Grundakte haben, habe ich das Katasteramt gebeten mitzuteilen, welche Flurstücke zu dieser laufenden Nummer gehören.

    Dabei ist aufgefallen, dass ein Flurstück wohl zu diesem Gesamtbestand gehört, aber flächenmäßig nicht einberechnet wurden. D.h. die Flächen aller Flurstücke zusammen müsste 7500 qm ergeben. Es sind aber nur 6500 qm eingetragen. Es handelt sich wahrscheinlich um einen Rechenfehler.

    Kann trotzdem der Gesamtbestand aufgelöst werden, wenn ich eine gesiegelte und unterschriebene Erklärung des Katasteramtes erhalte, dass diese Flurstücke zu lfd. Nr. 145 gehören?

    Ist der Rechtspfleger für die Auflösung des Gesamtbestands zuständig?

    Vielen Dank!

  • Wie kann es sein, dass im Grundbuch auf ein Bestandsblatt verwiesen wird, das beim Grundbuchamt nicht greifbar ist? Denn irgendwann muss es ja existiert haben, sonst hätte es nicht so eingetragen werden können.

    Was das Vermessungsamt bescheinigt, ist belanglos. Es ist nämlich überhaupt nicht gesagt, dass die Vermessungsunterlagen mit der Grundbucheintragung übereinstimmen.

  • Bei uns waren die Bestandsblätter an das Katasteramt übergeben worden und Kopien zur Grundakte genommen. Einer muß das Bestandsblatt haben, GBA oder KVA. Diese Art der Buchung ist mir allerdings nie untergekommen.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Danke für eure Antworten!
    Ich dachte mir, dass ich mich nicht auf die Angaben des Katasteramts verlassen kann.
    Leider ist das Grundbuch total chaotisch, das alte GB ist wegen Unübersichtlichkeit geschlossen worden, Grundstücke im BV "gelöscht", neu vorgetragen usw., insgesamt also ein riesen Durcheinander.
    Ich werde mal nachforschen, ob es nicht doch irgendwo ein Bestandsblatt gibt. Das liegt normalerweise lose vorne im Aktendeckel. Dort war es nicht und auch nicht im Vorband. Es kann aber auch schnell verlorengehen, da es halt meistens nur lose in der Akte liegt.

  • Wenn die Originale bei Euch sind, müßte das KVA ja eine Kopie davon haben. Frag die doch direkt danach.

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  • Vereinzelt haben "Spezialisten" das Bestandsblatt im Handblatt abgeheftet. Oder ins alte Reichsmuster eingelegt. Sind nur Strohhalme, ich weiß.

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