Grundschuldbestellungsurkunde nach Kroatien?

  • Hallo zusammen,

    meine erste Auslandssache liegt auf dem Tisch und ich weiß nicht wo ich ansetzen soll.
    Es geht um zwei Grundschuldbestellungsurkunden (jeweils vollstreckbare Ausfertigung), die nach Kroatien zugestellt wurden. Es ist ausdrücklich nur die Zustellung beantragt, kein europäischer Vollstreckungstitel o.ä.. Die Urkunden wurden am 8.8.1991 errichtet.


    Wie ist hier jetzt vorzugehen? Gibt es Formulare?

    Danke schonmal

  • 1.
    Begehrt wird die Zustellung einer begl. Abschrift der Grundschuldbestellungsurkunde an die Schuldnerpartei in Kroatien.
    Diese ist Voraussetzung, um die Zwangsversteigerung in den Grundbesitz der Schuldnerpartei in Deutschland oder die sonstige Zwangsvollstrecckung in Deutschland durchführen zu können.

    2.
    Im Verhältnis zu Kroatien gilt für die Zustellung die Europäische Zustellungsverordnung vom 13.11.2007 (EU-Verordnung Nr. 1393/2007 (EuZustVO).

    3.
    Da nach dem Länderteil der Rechtshilfeordnung für Zivilsachen die unmittelbare Parteizustellung in Kroatien unzulässig ist, kann die Gläubigerpartei nicht den Gerichtsvollzieher in Kroatien unmittelbar mit der Zustellung beauftragen.


    4.
    Stattdessen ist auf Antrag der Gläubigerpartei die Zustellung vom Amtsgericht durch Inanspruchnahme kroatischer Behörden (via Zustellungsantrag) zu veranlassen.

    Zuständig ist das Amtsgericht am Rechtssitz/Wohnsitz der Gläubigerpartei oder am Amtssitz des beurkundenden Notars, §§ 1069 ZPO, 36 II ZRHO.

    Die Europäische Zustellungsverordnung verlangt nicht die Beifügung von Übersetzungen der zuzustellenden Schriftstücke in kroatischer Sprache.
    Die Gläubigerpartei entscheidet dabei, ob Übersetzungen beizufügen sind.

    Du musst daher zunächst bei der Gläubigerpartei nachfragen, ob die Schuldnerpartei die deutsche Sprache versteht und ob auf die Beifügung von Übersetzungen aus Kostengründen verzichtet wird.

    Falls die Schuldnerpartei die deutsche Sprache nicht versteht und keine Übersetzungen beigefügt sind, hat die Schuldnerpartei ein Annahmeverweigerungsrecht aufgrund der verwendeten Sprache gem. Art. 8 EuZustVO.

    Das Amtsgericht kann die Zustellung wahlweise wie folgt veranlassen:
    a) unmittelbare Postzustellung mit EgR - international -
    oder
    b) Inanspruchnahme kroatischer Behörden mittels Zustellungsantrags.

    Bei der unmittelbaren Postzustellung ist das Belehrungsformblatt (Art. 8 EuZustVO) beizufügen, falls keine Übersetzungen beigefügt sind.
    Das Belehrungsformblatt (Formular F.7) steht in allen Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Justizportal online zur Verfügung:
    https://e-justice.europa.eu/content_servin…forms-269-de.do

    5.
    Hinsichtlich des Zustellungsantrags ist das EU-einheitliche Formblatt I EuZustVO zu verwenden.
    Das Formblatt (Formular F.1) steht in allen Amtssprachen der EU-Mitgliedstaaten im Europäischen Justizportal online zur Verfügung:
    https://e-justice.europa.eu/content_servin…forms-269-de.do

    Für die Übersetzung des Formblatts in die kroatische Sprache erfolgt die Auswahl über das Dropdown-Listenfeld.

    Nach dem Länderteil der ZRHO ist eine Übersetzung der Eintragungen in kroatischer Sprache erforderlich.
    Bevor Du den Zustellungsantrag an die kroatische Empfangsstelle weiterleiten kannst, musst Du ein Übersetzungsbüro noch mit der Übersetzung der Eintragungen im Zustellungsantrag in die kroatische Sprache beauftragen.

    PS:
    Sofern und soweit kein Dolmetscher bei der Beurkundung aufgetreten ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Schuldnerpartei die deutsche Sprache versteht.
    Im Regelfall enthält die notarielle Urkunde Angabe hierüber.

  • In der Regel ein Rpfl. in der Verwaltung.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Da gibt es doch gar keine.:cool:

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • :teufel:

    ein Justizbeamter des 1. Einstiegsamtes der 2. Laufbahngruppe, der mit Verwaltungsaufgaben betraut ist.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
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    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • Sowas in der Art... :abklatsch;)

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