Guten Morgen,
ich habe hier einen Fall, zu dem ich gerne Eure Meinungen wissen würde.
Es besteht ein Einwilligungsvorbehalt.
Der Betreute war früher Steuerberater und hatte sich bei der Anordnung der Betreuung heftig dagegen gewehrt. Sein Steuerberaterbüro wurde gegen seinen Willen verkauft, ihm wurde wegen Unregelmäßigkeiten die Zulassung entzogen. Es läuft ein Insolvenzverfahren, er erhält ALG II.
Nach Mitteilung des Betreuers hat er noch 2015 Gelder von seinen ehemaligen Mandanten in bar kassiert und er scheint auch jetzt noch nebenbei Schwarzarbeit zu machen. Er hat sich gegenüber dem Betreuer dahingehend geäußert, dass" immer genügend Geld vorhanden sei".
Aufhänger ist jetzt eine Beschwerde des Sohnes (der selbst aber nie Betreuer werden wollte), dass der Betreuer pflichtwidrig handelt.
Der Betreute hat eine Reise selbst gebucht (bereits im April 2016) und in bar angezahlt. Diese Reise wurde durch den Betreuer zwar kurze Zeit später storniert, aber er will die Anzahlung i.H.v. 400 € nicht vom Reisebüro zurückfordern, da das Geld für die Anzahlung illegal erworben sei. Es handele sich um nicht deklarierte Einnahmen. Dem Reisebüro würde ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt und der Betreuer müsse das Geld dann dem Jobcenter erstatten. Dies hat der Betreuer selbst so vorgetragen.
Der Sohn behauptet außerdem, dass der Betreuer ihm gegenüber erklärt habe, er wolle den Vertrag nicht rückabwickeln, weil er sich "das gute persönliche Verhältnis zum Reisebüro nicht kaputt machen wolle".
Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich den Betreuer anweisen muss, die Anzahlung zurückzufordern (der Vertrag ist ja auf jeden fall durch den Einwilligungsvorbehalt unwirksam) und ob ich wegen der Schwarzarbeit und der anscheinend vorhandenen Barbeträge etwas unternehmen muss.