• Guten Morgen,
    ich habe hier einen Fall, zu dem ich gerne Eure Meinungen wissen würde.
    Es besteht ein Einwilligungsvorbehalt.
    Der Betreute war früher Steuerberater und hatte sich bei der Anordnung der Betreuung heftig dagegen gewehrt. Sein Steuerberaterbüro wurde gegen seinen Willen verkauft, ihm wurde wegen Unregelmäßigkeiten die Zulassung entzogen. Es läuft ein Insolvenzverfahren, er erhält ALG II.
    Nach Mitteilung des Betreuers hat er noch 2015 Gelder von seinen ehemaligen Mandanten in bar kassiert und er scheint auch jetzt noch nebenbei Schwarzarbeit zu machen. Er hat sich gegenüber dem Betreuer dahingehend geäußert, dass" immer genügend Geld vorhanden sei".
    Aufhänger ist jetzt eine Beschwerde des Sohnes (der selbst aber nie Betreuer werden wollte), dass der Betreuer pflichtwidrig handelt.
    Der Betreute hat eine Reise selbst gebucht (bereits im April 2016) und in bar angezahlt. Diese Reise wurde durch den Betreuer zwar kurze Zeit später storniert, aber er will die Anzahlung i.H.v. 400 € nicht vom Reisebüro zurückfordern, da das Geld für die Anzahlung illegal erworben sei. Es handele sich um nicht deklarierte Einnahmen. Dem Reisebüro würde ein wirtschaftlicher Schaden zugefügt und der Betreuer müsse das Geld dann dem Jobcenter erstatten. Dies hat der Betreuer selbst so vorgetragen.

    Der Sohn behauptet außerdem, dass der Betreuer ihm gegenüber erklärt habe, er wolle den Vertrag nicht rückabwickeln, weil er sich "das gute persönliche Verhältnis zum Reisebüro nicht kaputt machen wolle".
    Für mich stellt sich nun die Frage, ob ich den Betreuer anweisen muss, die Anzahlung zurückzufordern (der Vertrag ist ja auf jeden fall durch den Einwilligungsvorbehalt unwirksam) und ob ich wegen der Schwarzarbeit und der anscheinend vorhandenen Barbeträge etwas unternehmen muss.

  • 1. Über die Beschwerde entscheiden.
    2. Dem Betreuer den Schriftsatz des Sohnes in Abschrift zuleiten mit der Möglichkeit der Stellungnahme binnen 2 Wochen.

    Gucken, was kommt.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Wenn das Insolvenzverfahren noch läuft, würde ich den Insolvenzverwalter informieren und sehen, ob er die Gelder zurückholt, die Tätigkeit freigibt oder sich sonstwie dazu erklärt und der Betreute und der Sohn werden bei dieser Schilderung nur mit wenig Aussicht auf eine RSB leben müssen.
    Bei Einwilligungsvorbehalt sollte sorgfältig geprüft werden, ob überhaupt wirksame Verträge über Dienstleistungen geschlossen wurden und ob strafrechtlich ein schuldhaftes Verhalten gab.
    Wenn das Insolvenzverfahren noch offen ist, hat der Betreuer nichts zu fordern.

  • Wenn er ohne Zulassung noch als Steuerberater arbeitet, würde ich auch die Steuerberaterkammer (heißt die so?) und ev auch die Staatsanwaltschaft (führen von Titeln??) informieren.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • Wenn er ohne Zulassung noch als Steuerberater arbeitet, würde ich auch die Steuerberaterkammer (heißt die so?) und ev auch die Staatsanwaltschaft (führen von Titeln??) informieren.

    Für die Verfolgung der unerlaubten Hilfe in Steuersachen ist auch das Finanzamt zuständig, § 164 StBerG. Von daher wäre mit der Schilderung des Sachverhaltes in der Mitteilung nach § 116 AO (post #2) wohl alles veranlasst.

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

  • Ggf. ergänzend zu Exec:
    Es gibt bei den Hauptzollämtern die Abteilung "Finanzkontrolle Schwarzarbeit". Ich gehe stark davon aus, dass Exec besser als ich weiß, ob das Finanzamt für solche (allein) Fälle zuständig ist oder ob die Hauptzollämter auch noch eine Rolle spielen. Eventuell würde ich mich aber auch mit dem zuständigen HZA in Verbindung setzen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

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