Schönen guten Tag!
Ich echauffiere mich gerade aber vielleicht auch zu unrecht....
Folgender Fall:
Die gesetzlichen Erben schlagen zeitnah nach dem Erbfall die Erbschaft aus, für einige weiter entfernte Verwandte läuft derzeit die Ausschlagungsfrist noch.
Ich habe einen Nachlasspfleger bestellt.
Die Beerdigung hat ein gesetzlicher Erbe veranlasst und die Kosten dafür beim Nachlasspfleger geltend gemacht. In den Belegen bei den Bestattungskosten fand sich noch ein Kassenbeleg eines wirklich schicken Restaurant.
Im Anschluss an die Beerdigung war nämlich dort die ganze Sippschaft noch schick Essen.
Fallen diese Kosten, also der Leichenschmaus, eigentlich auch dem Nachlass zur Last?
Es geht hier um mehrere Hundert Euro.
Eigentlich versichert man doch bei der Ausschlagung, dass man aus dem Nachlass nichts empfangen hat....
Freue mich auf eure Meinung!
Döner