Hi Zusammen,
kann mir jemand sagen, aus welchem §§ sich die Zuständigkeit für die Anmeldung von PKH-Forderungen zur Insolvenztabelle ergibt? (Land Hessen)
Also wer konkret die Anmeldung im Namen der Staatskasse vorzunehmen hat. Ich gehe davon aus, dass es die Gerichtsleitung ist, aber ich finde den dazugehörigen §§ nicht raus.
Dankeschön!