weitere vollstreckbare Ausfertigung

  • Guten Morgen,
    ich habe das zweifelhafte Vergnügen, mich wegen Personalkürzung seit 2 Wochen mit F-Sachen beschäftigen zu müssen.
    Zu einem Unterhaltsvergleich soll eine zweite vollstreckbare Ausfertigung erteilt werden. Schuldner widerspricht über seinen Anwalt, ich habe mich aber entschieden, diese zu erteilen.
    Kann sie jetzt einfach erteilt werden oder muss ich -wie in der Kommentierung bei beck-online zu finden- tatsächlich einen Beschluss fertigen.
    Im Falle des Beschlusses: muss dieser wegen FamFG eine Rechtsmittelbelehrung enthalten? Dann wohl § 732 ZPO? Und kann zeitgleich die Klausel erteilt werden?
    Sorry für die blöden Fragen. Vielleicht hat auch einer ein Simile?

    vielen Dank!!

  • Das sind keine "blöden Fragen"! :)

    Ich habe das noch nie in Beschlussform gemacht. § 732 ZPO gilt ja für alle erteilten vollstreckbaren Ausfertigungen, also auch die von der Geschäftsstelle erteilten, die hierzu ja auch keinen Beschluss fertigt. Ich informiere den Schuldner nur über die Erteilung. Man kann in der formlosen Information natürlich auf die Möglichkeit der unbefristeten Erinnerung hinweisen.

  • Bei mir widerspricht der Schuldner in der Regel nicht vorher, weil ich ihn gar nicht anhöre (vgl. "Kann"-Bestimmung in § 733 ZPO). Ich hatte ja auch nur Fälle, dass der Gläubiger versichert, dass ihm die vollstreckbare Ausfertigung verloren gegangen ist oder er eine weitere benötigt, weil er an verschiedenen Fronten gleichzeitig die Vollstreckung betreiben will.

  • Ich bin mal durch meine abgespeicherten Vorstücke gegangen und habe festgestellt, dass ich vor Jahren auch mal einen Beschluss gemacht habe, weil der Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung widersprochen wurde. Werde ich seinerzeit also für notwendig gehalten haben.

    Formuliert habe ich so:
    In pp.
    wardem Kläger auf seinen Antrag vom .... gem. § 733 ZPO eine weiterevollstreckbare Ausfertigung des ... vom ... zu erteilen.

    Und dann die Gründe.

    Rechtsmittelbelehrung war - damals - noch keine drin, damit kann ich also nicht dienen.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!