ausländischer Kläger

  • Bei uns gibt es keine Beratungshilfe, die Antragsteller werden an die Öffentliche Rechtsauskunfts und Vergleichsstelle verwiesen (die mit Richtern und Anwälten besetzt ist) und an die Gerichte selbst, die Anträge aufnehmen verwiesen. Das schützt nicht vor Anträgen. Der Ast wohnt in Spanien, sein Gegner in unserem Gerichtsbezirk. Der Antrag wurde erst einmal abgebürstet, nun kommt natürlich die Erinnerung.

  • Ich mach das ja nicht, aber bist du wirklich zuständig, bzw. geht das überhaupt ????

    Und falls er hier um Anwalt kann, kann er auch zu dieser Beratungsstelle.


  • Und falls er hier um Anwalt kann, kann er auch zu dieser Beratungsstelle.

    Er muss ja nicht persönlich zum RA, BerH kann ja auch schriftlich erfolgen.

    Und zu dieser "ÖRA": muss man da persönlich hin, oder ginge das auch schriftlich / telefonisch?

  • [h=3]Gesetz
    über die Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle
    (ÖRA-Gesetz)
    Vom 16. November 2010


    § 5[/h][h=3]Rechtsberatung bei Streitigkeiten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr[/h](1) Bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug nach der Richtlinie 2002/8/EG des Rates vom 27. Januar 2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen (ABl. EG Nr. L 26 S. 41, ABl. EU Nr. L 32 S. 15) wird Rechtsberatung gewährt
    1. für die vorprozessuale Rechtsberatung im Hinblick auf außergerichtliche Streitbeilegung,
    2. für die Unterstützung bei einem Antrag nach § 1077 ZPO, bis das Ersuchen im Mitgliedstaat des Gerichtsstands eingegangen ist.
    (2) Für die Übermittlung von Anträgen auf grenzüberschreitende Beratungshilfe ist die ÖRA in entsprechender Anwendung von § 1077 ZPO zuständig.
    (3) Für bei ihr eingehende Ersuchen um grenzüberschreitende Beratungshilfe ist die ÖRA zuständig, soweit der oder die Ratsuchende im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat und in Hamburg das Bedürfnis für Beratungshilfe auftritt.

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