Ich habe folgenden Fall:
Der Klägervertreter beantragt, bzgl. Versäumnisurteil vom 21.12.2006 und KfB vom 28.02.2007 je eine Bescheinigung gem. Art. 54,58 der VO (EG) Nr. 44/2001 betreffend gerichtlicher Entscheidungen und Prozessvergleiche.
Punkt 4.4 der Bescheinigung und zwar:
"Datum der Zustellung des verfahrenseinleitenden Schriftstücks, wenn die Entscheidung in einem Verfahren erging, auf das sich der Beklagte nicht eingelassen hat"
kann ich nicht ausfüllen, da die Akte außer die o.g. Titel bereits vernichtet worden ist.
Kann ich die Bescheinigung jetzt überhaupt noch erteilen?
Vielen Dank für eure Hilfe!