Dinglicher Anspruch des betreibenden Gläubigers

  • Guten Morgen,

    ich grübel über einer Akte und finde leider, die wahrscheinlich völlig banale Lösung, nicht.

    Folgender Sachverhalt:
    Das Finanzamt betreibt dinglich aus einer Zwasi eingetragen in III/1. Das Recht ist eingetragen in einer Höhe von 200.000,00 EUR, die Anordnung wurde jedoch lediglich bzgl. eines Betrages von 43.000,00 EUR beantragt und auch beschlossen.
    Im Grundbuch wurde nun eingetragen, dass die eingetragene Zwasi in erstrangige 41.000,00 EUR und letztrangige 159.000,00 geteilt wurde, wobei die letztrangigen 159.000,00 EUR dem Eigentümer als EGS zustehen.

    So, das Finanzamt betreibt nun laut Anordnungsbeschluss aus 43.000,00 EUR, hat aber nur noch ein Recht in Höhe von 41.000,00 EUR eingetragen. Eine Mitteilung/Anmeldung o.ä. des Finanzamtes befindet sich zu dem Thema nicht in der Akte.
    Was muss ich tun :confused:

  • Beim Finanzamt unter Hinweis auf die Eintragungsnachricht nachfragen, ob Anträge gestellt oder Erklärungen abgegeben werden, zB teilweise Antragsrücknahme.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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