Hallo,
ich habe hier einen Anwalt der für seine Mandantin, die unter Betreuung steht, Beratungshilfe beantragt, da diese Schadensersatzansprüche gegen ihre Betreuerin geltend machen will. Die Betreuerin hat im Jahr 2015 die Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft für die Betreute gegen ihre im Grundbuch miteingetragenen Brüder beantragt. Das Verfahren blieb erfolglos und die Betreute hat Gerichtskosten in Höhe von ca. 2.500,--EUR zu zahlen. Jetzt kommt mein eigentliches Problem. Im damaligen Zwangsversteigerungsverfahren hat der Anwalt, der nun die Betreute im Beratungshilfeverfahren vertritt, die Brüder der Antragstellerin (Betreuten) vertreten. Hier liegt doch m.E. ein Interessenkonflikt vor - oder? Erst vertritt er die Antragsgegner der Zwangsversteigerung und nun die damalige Antragstellerin der Zwangsversteigerung gegen die Betreuerin um Schadensersatz wegen der Zwangsversteigerung geltend zu machen?
Für Hinweise wäre ich echt dankbar!
hermine