Ein Rechtsanwalt beantragt für die Geltendmachung von Schadens- und Schmerzensgeldansprüchen aus einem Verkehrsunfall drei Berechtigungsscheine, nachdem sich im Pkw drei Personen befanden. M.E. ist dies ein Lebenssachverhalt, es wäre m.E. lediglich ein Berechtigungsschein zu erteilen.
Der Richter sah das anders und ordnete nach Erinnerung an drei Berechtigungsscheine zu erteilen.
Nun zur Abrechnung. Bin ich an die Entscheidung des Richters gebunden? Muss ich drei mal 121,38 € auszahlen? Kennt jemand Entscheidungen zu dem Thema?
Vielen Dank für Infos