Immobilie im masselosen Verfahren

  • Zum Wochenende würde ich gerne mal diese Konstellation in die Diskussion bringen, die mir aktuell über den Weg läuft:

    IN-Schuldner (S), eine natürliche Person, hat nix an Vermögenswerten, außer einer Immobilie. Die ist zwar nicht toll, würde aber sicherlich für rd. 80.000,- EUR einen Käufer finden. Das ungewöhnliche: Sie ist nur mit rd. 35.000,- belastet, für die Insolvenzmasse bliebe also eine ordentliche freie Spitze.

    Nur leider wird der Verkauf locker ein halbes Jahr in Anspruch nehmen, bis ein Käufer gefunden ist, ein Vertrag ausgehandelt etc. In dieser Zeit sind aber keinerlei Mittel vorhanden, um die Immobilienkosten zu tragen. Der Grundpfandgläubiger stellt auf stur und will keinerlei Kosten tragen Derzeit gibt es nicht einmal eine Gebäudeversicherung. In den (Standard)fällen, in denen das Grundstück bis über die Dachbalken mit Drittrechten belastet ist, würde man sicherlich sofort freigeben.

    Hier ist das aber schwierig, da man ganz offensichtlich nur ein paar Monate überbrücken müsste, und dann den Erlös mit hoher Wahrscheinlichkeit realisieren kann. Hätte zur Folge, das S die freie Spitze einkassieren würde ...

    Was würdet Ihr tun?

  • Insolvenzverwalterversteigerung

    und/oder

    Vorschuss vom Insolvenzgläubiger anfordern.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

  • U.u. kommt auch eine Zwangsverwaltung auf Basis von PKH in Betracht. Ob das wirklich geht, kann ich aber nicht sagen. Ich hab auf die Schnelle jedenfalls nichts dazu gefunden. :confused: Dazu müsstest Du aber dann eh erstmal die Gläubiger nach einem Vorschuss fragen.

    Der Vorschlag von seriöse Person, die Gebäudeversicherung selbst zu bezahlen, hat den Nachteil, dass dann die Auslagen nicht mehr pauschaliert nach § 8 III InsVV geltend gemacht werden können.

    Der Vorschlag von LFdC ist sicher der praktikabelste Weg. In meiner Zeit als Sachbearbeiter beim Verwalter haben wir in solchen Fällen der Masse gelegentlich auch zinsfreie Darlehen über die Kanzlei gewährt. :cool:

  • U.u. kommt auch eine Zwangsverwaltung auf Basis von PKH in Betracht. Ob das wirklich geht, kann ich aber nicht sagen. Ich hab auf die Schnelle jedenfalls nichts dazu gefunden. :confused: Dazu müsstest Du aber dann eh erstmal die Gläubiger nach einem Vorschuss fragen.

    Der Vorschlag von seriöse Person, die Gebäudeversicherung selbst zu bezahlen, hat den Nachteil, dass dann die Auslagen nicht mehr pauschaliert nach § 8 III InsVV geltend gemacht werden können.

    Der Vorschlag von LFdC ist sicher der praktikabelste Weg. In meiner Zeit als Sachbearbeiter beim Verwalter haben wir in solchen Fällen der Masse gelegentlich auch zinsfreie Darlehen über die Kanzlei gewährt. :cool:

    Ich halte ehrlich gesagt nichts davon, dass der IV als Darlehensgeber in seinen eigenen Verfahren auftritt, damit verliert er m.E. die nötige persönliche Distanz zu den Verwertungsmaßnahmen. Ich versuch es noch mal über den Grundpfandgläubiger, der sollte zumindest die Gebäudeversicherung stemmen können, würde er im Falle einer Zwangsversteigerung ja auch machen.

  • U.u. kommt auch eine Zwangsverwaltung auf Basis von PKH in Betracht.
    ...:cool:

    Was soll das bringen und wie soll das konkret ablaufen, wer soll insbesondere der Antragsteller sein?

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  • Der Grundpfandgläubiger zahlt in der Regel keine Versicherung. Die Häuser sind dann eben nicht versichert.

    Lasst ja die Kinder viel lachen, sonst werden sie böse im Alter. Kinder, die viel lachen, kämpfen auf der Seite der Engel.
    Hrabanus Maurus


    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
    Maxim Gorki



  • U.u. kommt auch eine Zwangsverwaltung auf Basis von PKH in Betracht. Ob das wirklich geht, kann ich aber nicht sagen. Ich hab auf die Schnelle jedenfalls nichts dazu gefunden. :confused: Dazu müsstest Du aber dann eh erstmal die Gläubiger nach einem Vorschuss fragen.

    Der Vorschlag von seriöse Person, die Gebäudeversicherung selbst zu bezahlen, hat den Nachteil, dass dann die Auslagen nicht mehr pauschaliert nach § 8 III InsVV geltend gemacht werden können.

    Der Vorschlag von LFdC ist sicher der praktikabelste Weg. In meiner Zeit als Sachbearbeiter beim Verwalter haben wir in solchen Fällen der Masse gelegentlich auch zinsfreie Darlehen über die Kanzlei gewährt. :cool:

    Ich halte ehrlich gesagt nichts davon, dass der IV als Darlehensgeber in seinen eigenen Verfahren auftritt, damit verliert er m.E. die nötige persönliche Distanz zu den Verwertungsmaßnahmen. Ich versuch es noch mal über den Grundpfandgläubiger, der sollte zumindest die Gebäudeversicherung stemmen können, würde er im Falle einer Zwangsversteigerung ja auch machen.

    In unseren Fällen war es nicht der Verwalter selbst, sondern die Kanzlei bei der der Verwalter nur angestellt war bzw. ist. Ich stimme Dir zwar zu, dass das auch in einer solchen Konstellation nicht sauber ist, halte es aber für den einfachsten Weg, zeitnah für Versicherungsschutz zu sorgen. Der benötigte Betrag ist verhältnismäßig gering und die Aufnahme eines Darlehens relativ aufwendig (Kreditwürdigkeitsprüfung, Bestellung von Sicherheiten, Einholung von Vergleichsangeboten). Abgesehen davon dürftest Du trotz werthaltiger Sicherheiten ernsthafte Schwierigkeiten bei der Kreditwürdigkeitsprüfung bekommen, wenn die Rückzahlung nicht aus laufenden Einnahmen erfolgen kann.

    Wenn die Hütte morgen abbrennt dürfte das trotz Masseunzulänglichkeit ein potentieller Haftungsfall sein.

    U.u. kommt auch eine Zwangsverwaltung auf Basis von PKH in Betracht.
    ...:cool:

    Was soll das bringen und wie soll das konkret ablaufen, wer soll insbesondere der Antragsteller sein?

    Durch die Anordnung der Zwangsverwaltung (über 165 InsO) muss der Zwangsverwalter für Versicherungsschutz sorgen und die laufenden Kosten bestreiten. Es war aber nur so eine Idee, ob es wirklich geht, kann ich nicht sagen. In meiner Zeit beim Verwalter haben wir jedenfalls öfter die Zwangsversteigerung auf Basis von PKH betrieben...

  • Die Zwangsversteigerung geht über PKH, die Zwangsverwaltung nicht.

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    Nach manchen Gesprächen mit einem Menschen hat man das Verlangen, eine Katze zu streicheln, einem Affen zuzunicken oder vor einem Elefanten den Hut zu ziehen.
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  • Irgendwie bin ich weiter ein bisschen ratlos in dieser Sache. Während der Vermarktung der Immobilie fallen ja noch weitere Kosten an, insbesondere Heizung, Wasser etc. Hier sind es monatlich mit allem Drum und Dran rund 450,- EUR (+ die erwähnte Versicherung). Da laufen also monatlich schöne Masseverbindlichkeiten auf, die aus der (nicht vorhandenen) Masse nicht beglichen werden können. Klingt eigentlich nach einem Fall für eine Zwangsverwaltung, aber ohne Einnahmen??

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