Hallo.
Ich habe ein Zwangsverwaltungsverfahren. Es gab Mieteinnahmen, die aber nicht ausreichten, um die Ausgaben zu decken. Also finanzierte sich ein Teil des Verfahrens über Vorschüsse des Gläubigers. Der letzte Vorschuss war der Gläubigerin zu hoch, weshalb sie ihn nicht zahlte und ich das Verfahren aufhob. Nun sind knapp 10.000,00 Euro auf dem Konto. Abzüglich Vergütung und Gerichtskosten verbleiben noch etwa 5.000,00 Euro. Nun bin ich etwas unsicher, was mit dem Geld passieren muss.
In dem einen Kommentar (Stöber) steht, dass "nicht mehr benötigte Nutzungen (der Verfahrensüberschuss)" bzw. der Erlösüberschuss an den Schuldner (hier Inso-Verwalter) auszubezahlen ist. Irgendwie tue ich mich aber schwer damit, das Geld an den Schuldner (bzw. hier Inso-Verwalter) auszubezahlen, da die Gläubigerin so viele Vorschüsse geleistet hat. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich hier überhaupt einen "Erlösüberschuss" habe, solange die Vorschüsse noch alle offen sind.
In dem anderen Kommentar (Dassler) steht, dass "nicht vollständig verbrauchte Vorschüsse" an die Gläubigerin zurückzuzahlen sind. Nun ist es in meinem Fall so, dass der letzte Vorschuss Anfang 2016 gezahlt worden ist. Danach gab es noch jede Menge Mieteinnahmen. Diese Mieteinnahmen belaufen sich auf ca. 12.000,00 Euro, sodass das aktuelle Kontoguthaben im Grunde aus den letzten Mieteinnahmen besteht. Wobei sich auch die Frage stellt, auf was ich die jeweiligen Ausgaben verrechne (auf die Vorschüsse oder die Mieteinnahmen).
Der Verwalter will wohl an den Schuldner auszahlen, weil er sagt, dass nach der Aufhebung des Verfahrens und dem Wegfall der Beschlagnahme nichts mehr an die Gläubigerin ausgezahlt werden kann. Ein Teilungsplan wurde nie aufgestellt, weil wir nie genug Masse hatten. Er sagt, dass sich die Kommentierung zum § 152 ZVG, wonach der Verwalter Vorschüsse an die Gläubigerin zurückzahlen kann, nur auf die Zeit vor der Aufhebung bezieht.
Eine Pfändung des Überschusses kommt wohl auch nicht in Betracht, da sich der Schuldner im Insolvenzverfahren befindet.
Ich will auf gar keinen Fall, dass hier falsch ausgezahlt wird, da die Sache ohnehin schon etwas schwierig war.
Wäre schön, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke