ausländische Abtretungserklärung, Amtswiderspruch gegen Löschung

  • Hallo Forum,

    ich habe hier die Anregung zur Eintragung eines Amtswiderspruchs. Da ich diesen Fall - glücklicherweise - bislang nicht hatte, und heute allein auf weiter Flur bin, benötige ich etwas Unterstützung.

    Mein Vorgänger hat eine Grundschuld gelöscht.
    Es hat nicht der eingetragene Gläubiger bewilligt, sondern es liegt eine Abtretungserklärung vor. Bewilligt hat dementsprechend der Zessionar. Soweit so gut.
    Leider steht ganz unten klein in der Abtretungserklärung dass ausländisches Recht bzgl. der Abtretungserklärung gilt. Es meldet sich nun der Zedent und sagt, die Abtretung sei für das Grundbuch nicht wirksam erfolgt.

    M.E. rechtfertigt dies den Amtswiderspruch, da wir die Rechtmäßigkeit der Erklärung nicht prüfen konnten.

    Weiter ist die Eigentümerzustimmung nicht zweifelsfrei. Der zustimmende Eigentümer tritt unter falscher Firma auf. Es ist zweifelsfrei, dass die richtige Person zugestimmt hat aber eben unter fälschlicher Firmenbezeichnung.

    Wie steht ihr dazu.

    Der Fall ist noch weit umfangreicher.:gruebel: Sämtliche Beteiligte haben Auslandsbezug. Bzgl. Apostillen etc. ist jedoch alles soweit in Ordnung.

  • Buchgrundschuld. Kein deutscher Notar beteiligt.
    Eingetragen ist Firma A, vertreteten durch G, bewilligt hat Firma B, vertreten durch G.
    Verletzt ist m.E. 19 GBO, da die Abtretung zweifelfhaft ist.

  • Wer hat denn die Abtretung unterschrieben?

    • Firma A und ordnungsgemäße Vertretung ist nachgewiesen (Notarbescheinigung/Asuzug)?
    • in deutscher Sprache?
    • beglaubigt durch Notar?
    • mit Apostille oder aus Land mit Staatsvertrag (A/F/I/B)?

    Wenn die Antwort immer "ja" ist, wird das mit dem Amtswiderspruch schon schwierig.

    Und immer schön an Art. 43 Abs 1 EGBGB denken.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Abtretung in englischer Sprache, alles übersetzt. Ein Wust an Unterschriften und ausländischen Beglaubigungen nebst Apostillen ....
    aber: die Vertretungsverhältnisse und Unterschriftsbeglaubigung des Zedenten fehlt. Ich trag jetzt den Widerspruch ein.
    Danke für die Hilfe und Anregungen :daumenrau

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!