Antragsmuster für Serviceeinheiten

  • Ich bin Rechtspflegerin in Niedersachsen. Normalerweise müssten hier die Serviceeinheiten die Anträge in den Zwangsvollstreckungssachen machen. Die SE haben sich jedoch jahrelang einfach geweigert und die Verwaltung hat das durchgehen lassen. Nun sind die alten Hasen weg, da wollen wir den SE diese Aufgabe wieder übertragen. Haben insoweit auch Rückendeckung von der Verwaltung.

    Nun möchte ich sie nicht ins kalte Wasser stoßen.

    Ich möchte mit zwei Kolleginnen Muster-Anträge zusammen stellen und auch einen Großteil in das PC Programm einpflegen lassen, denn unser PC Programm hat kaum gute Antragsbausteine. Das meiste müssen wir uns immer zusammentippeln. (Ich habe mir seit 2 Jahren vorgenommen da eigene Bausteine einpflegen zu lassen, wenn ich mal die Zeit dazu finde... ihr wisst ja wie das ist...). Habe die letzten 2 Jahre M-Sachen auch nur noch in Vertretung gemacht und jetzt seit ca. einem Monat wieder ein bisschen (damit man nicht so einrostet).

    Nun wollte ich um eure Mithilfe bitten.

    Wie sehen eure Antragsmuster aus? Gerne auch per PN wenn euch das lieber ist.

    Ich habe bereits erstellt:
    - Doppelpfändung Arbeitseinkommen/Konto
    - Abänderung Freibetrag nach § 850 d ZPO wegen eines weiteren Kindes
    - einmalige Freigabe (einkommen übersteigt P-Konto Freibetrag)

    Was sind eure Standardfreigaben bzw. Anträge?

  • Was spricht gegen das Programm Rasys bzw. die Vollstreckungsteile daraus?

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • Ob dann demnächst die Richter ihren jeweiligen Rechtspflegern Muster für die Aufnahme von Klagen/Anträgen auf einstweilige Verfügungen pp. zur Verfügung stellen? Ich habe da so meine Zweifel:unschuldi:flucht:

  • Ob dann demnächst die Richter ihren jeweiligen Rechtspflegern Muster für die Aufnahme von Klagen/Anträgen auf einstweilige Verfügungen pp. zur Verfügung stellen? Ich habe da so meine Zweifel:unschuldi:flucht:



    Wenn zu mir ein Rechtspfleger käme und ein entsprechendes Muster haben wollte, würde ich eins mit ihm erstellen, ein etwa bereits vorhandenes ihm überlassen. Warum nicht?

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH


  • Das ist aber nett ...

    Einfache Anträge / Erklärungen können sicher von der SE aufgenommen werden.
    Ob da jetzt die gesamt denkbaren M-Fälle drunter fallen, wage ich zu bezweifeln,
    § 24 RPflG.

    Entsprechend wird bei uns wird so etwas in der Regel von dem Reppel in der Rast aufgenommen und selbst der fragt immer mal nicht so selten beim zust. M-Reppel nach, weil er grad keinen rechten Plan mit dem konfrontierten "Schuldner-Begehr" hat.

    Nun kann man sicher für einige Fälle die SE mit Antragsmustern und inhaltlich begleitenden Inhouse-Schulungen grundsätzlich dafür fit machen, allerdings würde bei uns der "reguläre SE- und Aktenbetrieb" dadurch wohl erheblich gestört werden und ins Hintertreffen gelangen.

    Aber wenn offenbar bei euch die SE sehr gut ausgestattet (und eigentlich überbesetzt) erscheint, kann man sicher solche Überlegungen anstellen, bevor die dortige SE-Langeweile Überhand nimmt und sich ansonsten in summierten, täglichen Zwei-Stunden-Frühstücks-und-Mittagspausen-Gelagen als bisher "oktroyierte" Praxis darstellt.

    Ist bei uns jedenfalls nicht so, daher hier schlicht ein No-Go.

  • (...)

    Ich möchte mit zwei Kolleginnen Muster-Anträge zusammen stellen und auch einen Großteil in das PC Programm einpflegen lassen, denn unser PC Programm hat kaum gute Antragsbausteine. Das meiste müssen wir uns immer zusammentippeln. (Ich habe mir seit 2 Jahren vorgenommen da eigene Bausteine einpflegen zu lassen, wenn ich mal die Zeit dazu finde... ihr wisst ja wie das ist...). Habe die letzten 2 Jahre M-Sachen auch nur noch in Vertretung gemacht und jetzt seit ca. einem Monat wieder ein bisschen (damit man nicht so einrostet).

    (...)

    ... Ja, klingt überzeugend:
    Selbst keinen Plan, kein PC-Programm und keine Zeit ...
    aber nu mal die SE ran, boah muss die bei euch überbesetzt sein.

    :wechlach:

  • (...)

    Ich möchte mit zwei Kolleginnen Muster-Anträge zusammen stellen und auch einen Großteil in das PC Programm einpflegen lassen, denn unser PC Programm hat kaum gute Antragsbausteine. Das meiste müssen wir uns immer zusammentippeln. (Ich habe mir seit 2 Jahren vorgenommen da eigene Bausteine einpflegen zu lassen, wenn ich mal die Zeit dazu finde... ihr wisst ja wie das ist...). Habe die letzten 2 Jahre M-Sachen auch nur noch in Vertretung gemacht und jetzt seit ca. einem Monat wieder ein bisschen (damit man nicht so einrostet).

    (...)

    ... Ja, klingt überzeugend:
    Selbst keinen Plan, kein PC-Programm und keine Zeit ...
    aber nu mal die SE ran, boah muss die bei euch überbesetzt sein.

    :wechlach:

    Ich wüsste nicht, was das mit Überbesetzung zu tun haben sollte. Entweder die SE ist zuständig oder nicht, nach der Argumentation lasse ich die Richter ihre Gewaltschutzsachen auch selbst aufnehmen, weil das meinen 'regulären' Aktenbetrieb stört und ich überlastet bin. :daumenrun

  • Nein, die SE ist nicht überbesetzt aber es zählt in ihre Pebbsy Pensum rein und nicht bei uns. Da uns immer mehr aufgelastet wird, sehe ich es irgendwann auch nicht mehr ein ihre Aufgaben zu übernehmen.

    Natürlich wird am Anfang sicherlich viel nachgefragt werden, aber nach einem Jahr wird das hoffentlich ohne größere Probleme laufen. Zwei Kolleginnen haben sich schon geweigert weitere Anträge aufzunehmen. Das finde ich dann auch etwas ungerecht, denn die SE haben von M-Sachen echt gar keine Ahnung. Ich versuche einfach eine Hilfestellung zu liefern. Weiß gar nicht wieso man sich dann darüber lustig machen muss. :gruebel:

    An Rasys habe ich in der Tat noch nicht gedacht, da man die Beschlüsse nicht im Verfahren speichern kann (oder nur mit copy paste und das bekommen die Damen der SE nicht hin).

  • Nein, die SE ist nicht überbesetzt aber es zählt in ihre Pebbsy Pensum rein und nicht bei uns. Da uns immer mehr aufgelastet wird, sehe ich es irgendwann auch nicht mehr ein ihre Aufgaben zu übernehmen.

    Natürlich wird am Anfang sicherlich viel nachgefragt werden, aber nach einem Jahr wird das hoffentlich ohne größere Probleme laufen. Zwei Kolleginnen haben sich schon geweigert weitere Anträge aufzunehmen. Das finde ich dann auch etwas ungerecht, denn die SE haben von M-Sachen echt gar keine Ahnung. Ich versuche einfach eine Hilfestellung zu liefern. Weiß gar nicht wieso man sich dann darüber lustig machen muss. :gruebel:

    An Rasys habe ich in der Tat noch nicht gedacht, da man die Beschlüsse nicht im Verfahren speichern kann (oder nur mit copy paste und das bekommen die Damen der SE nicht hin).


    Letzteres dürfte kein wirkliches Problem sein, da sich RASYS für die Aufnahme von Anträgen prima eignet. Es ist aber nicht dazu gedacht, damit Beschlüsse zu erstellen. Dafür habt ihr ja hoffentlich ein anderes Programm. ;)

  • . Es ist aber nicht dazu gedacht, damit Beschlüsse zu erstellen.

    Echt jetzt? Ich hab die Dinger bei unserer Version gleich mit rausbekommen.
    Rasys hilft aber, die wichtigsten relevanten Fragen zu einem Antrag am Ende in der Schriftform zu haben - ggf. muss es ja auch nicht die allerneueste Rasys-Version sein...

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    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

  • (...)

    Ich möchte mit zwei Kolleginnen Muster-Anträge zusammen stellen und auch einen Großteil in das PC Programm einpflegen lassen, denn unser PC Programm hat kaum gute Antragsbausteine. Das meiste müssen wir uns immer zusammentippeln. (Ich habe mir seit 2 Jahren vorgenommen da eigene Bausteine einpflegen zu lassen, wenn ich mal die Zeit dazu finde... ihr wisst ja wie das ist...). Habe die letzten 2 Jahre M-Sachen auch nur noch in Vertretung gemacht und jetzt seit ca. einem Monat wieder ein bisschen (damit man nicht so einrostet).

    (...)

    ... Ja, klingt überzeugend:
    Selbst keinen Plan, kein PC-Programm und keine Zeit ...
    aber nu mal die SE ran, boah muss die bei euch überbesetzt sein.

    :wechlach:


    Die Empörung/Belustigung kann ich jetzt nicht so richtig nachvollziehen. Ist ja schließlich wohl auch nicht so, dass sich die ZV-Rechtspfleger langweilen würden, die das letztlich auch meist nur "nebenbei" machen.

    Und ob bei allen Anträgen in der ZV-Abteilung tatsächlich ein Fall des § 24 II Ziff. 3 RPflG vorliegt, scheint mir fraglich. Die Standardfälle kann sicher auch die Serviceeinheit aufnehmen.

  • . Es ist aber nicht dazu gedacht, damit Beschlüsse zu erstellen.

    Echt jetzt? Ich hab die Dinger bei unserer Version gleich mit rausbekommen.

    Mag sein, dass das auch geht, wir müssen aber ohnehin ForumStar für die Beschlusserstellung verwenden.

    Rasys hilft aber, die wichtigsten relevanten Fragen zu einem Antrag am Ende in der Schriftform zu haben - ggf. muss es ja auch nicht die allerneueste Rasys-Version sein...


    Wenn man ein Programm nutzt, sollte es schon die aktuellste Version sein. Wenn die Verwendung jedoch untersagt ist, stellt sich auch diese Frage nicht.

  • Wusste nicht, dass das bei Pebbsy in den SE-Bereich fallen soll.

    Ich finde diese Anträge in der Regel schwierig i.S.d. § 24 RPflG.
    Einfache "formularmäßig passende Standard-Fälle" sind hier eher die Ausnahme.

    (Der Bürger landet bei uns regelmäßig mit einem Packen Unterlagen an und den erhellenden Worten: "Die Bank schickt mich. Mach das weg." Das erstmal vernünftig zu sichten, mitunter entscheidendes bei dem selbstverständlich nahezu immer gut Hochdeutsch sprechenden Kunden heraus zu kitzeln, um dann einen zielführend sinnvollen Antrag aufzunehmen, finde ich schwierig.) Daher meine ich eigentlich schon: Rechtspfleger-Zuständigkeit bei Aufnahme.

    Und: Ich wollte mich nicht darüber lustig machen.
    Also: Es tut mir leid.
    https://www.youtube.com/watch?v=DraA3PUuoQc

  • Ich wüsste nicht, was das mit Überbesetzung zu tun haben sollte. Entweder die SE ist zuständig oder nicht, nach der Argumentation lasse ich die Richter ihre Gewaltschutzsachen auch selbst aufnehmen, weil das meinen 'regulären' Aktenbetrieb stört und ich überlastet bin. :daumenrun

    Dafür kannte ich die gesetzliche Grundlage bislang noch gar nicht, sag mir Bescheid, danke.

  • @Zsesar
    Ich wollte nur deutlich machen, dass dein Argument mit der Überbelastung einfach nicht zieht. Dass die SE fachlich überfordert sind, da geb ich dir größtenteils recht.
    Magst du noch erklären, wie das Youtube Video zur Sache beiträgt?

  • Wenn die SE überfordert ist, dann muss der Personalrat Schulungsangebote gegenüber der Vewaltung durchsetzen. Kann ja nicht sein, dass man für was zuständig ist und dann die fachliche Basis dafür fehlt.

  • Wenn die SE überfordert ist, dann muss der Personalrat Schulungsangebote gegenüber der Vewaltung durchsetzen. Kann ja nicht sein, dass man für was zuständig ist und dann die fachliche Basis dafür fehlt.

    Ja, oder/und der Personalrat vermittelt bei der augenscheinlich von Gericht zu Gericht (Verwaltung) völlig verschieden aufgefassten / definierten (?) / abgegrenzten (?) / verbindlichen (?) Schwierigkeit, 24 RPflG.

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