hallo,
Betreute hat 2000,-- EUR auf dem Sparbuch und 1.200,-- EUR auf dem Girokonto.
Ich beabsichtige , 600,-- EUR für aus der Staatskasse verauslagte Betreuervergütung zurückzufordern, da
der Schonbetrag überschritten ist. Der Betreuer wendet sich gegen die Rückforderung mit der Begründung, dass das laufende Einkommen auf dem Girokonto nicht eingesetzt werden müsse.
Kann ich von einer Rückfoderung absehen ?