Irgendwie habe ich einen Knoten im Kopp und bitte um Lösung. Oder Zerschlagung.
Kurz: Wem gehört das Geld, wer darf verfügen?
Folgende Sachlage:
Ehemann und Ehefrau haben ein gemeinsames Girokonto (keine Güterrechtsvereinbarung vorhanden). Darauf liegt zum größten Teil von ihm erwirtschaftetes Geld (mittleres fünfstelliges Guthaben).
Nun wird nach einem Unfall für die Ehefrau notwendigerweise eine Betreuung eingerichtet, ihre Häuser (Alleineigentum, vermutlich schon mit in die Ehe gebracht - aber wirklich nur vermutlich!) werden mit betreuungsgerichtlicher Genehmigung verkauft, das Geld fließt auf das gemeinsame Konto. Jetzt ist der meiste Teil des Guthabens natürlich von ihr kommend.
Und nun zum Knoten: Kann der Ehemann (der natürlich der Betreuer ist) über das Geld auf dem gemeinsamen Konto frei verfügen? Über das Ganze? Über die Hälfte?
Kann er ein Darlehen gewähren? Über die Hälfte des Guthabens, wenn z.B. nur ein Viertel davon von ihm selbst beigesteuert worden ist?
Irgendwie habe ich die Idee, dass die Frage doof ist. Aber ich stelle sie trotzdem.