BerH für Erbrecht trotz Ausschlagung?

  • Folgendes Problem: Antragsteller hat Erbschaft ausgeschlagen. Er hat mehrere Geschwister unbekannten Aufenthalts. Um die Verstorbene hat er sich gekümmert und insofern Möbel im Keller eingelagert. Nun möchte er einen Anwalt, der für ihn klärt, was nun mit den Möbeln passiert. Darf er sie vernichten? An wen kann er sie rausgeben? Seht Ihr darin eine Angelegenheit für eine Beratungshilfe? Ich bin zögerlich, da er ja eigentlich ausgeschlagen hat und somit nichts mehr mit dem Zeug zu tun hat. Die Sache ist nunmehr wohl auch eilbedürftig, da der Vermieter wohl schon gedroht hat, dass der Krempel aus dem Keller verschwinden muss. Sperrmüll ist wohl schon bestellt.
    Beratungshilfe? Vielen Dank für Tipps!

  • Es handelt sich um den Keller des Antragstellers. In diesem sind die Möbel und Einrichtungsgegenstände vom Heim eingelagert worden.
    Nach den Angaben des Antragstellers handelt es sich um nicht werthaltige Gegenstände. Ob da eine Nachlasspflegschaft für angeordnet wird, ist wohl sehr fraglich.

  • Ggf. könnte man BerH wegen der Aufforderung des Vermieters zur Entsorgung in Betracht ziehen, aber dafür würde ich derzeit keine Bewilligung aussprechen...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Irgendwie ist mir nicht klar warum der Vermieter des Ast. hier überhaupt die Räumung des Kellers von den Möbeln der Verstorbenen verlangt. Wenn der Ast. die gerne darin weiter stehen haben möchte :gruebel:

  • Irgendwie ist mir nicht klar warum der Vermieter des Ast. hier überhaupt die Räumung des Kellers von den Möbeln der Verstorbenen verlangt. Wenn der Ast. die gerne darin weiter stehen haben möchte :gruebel:

    Ich gehe mal stark davon aus, dass die Möbel nicht im Kellerverschlag des ASt., sondern in den Kellergängen oder Gemeinschaftsräumen (Fahrradkeller, Waschkeller etc.) stehen.

  • Nachlasspflegschaft zur Sicherung von Sperrmüll? Könnte mir vorstellen, dass das Nachlassgericht da u.U. kein Sicherungsbedürfnis sieht...
    Andererseits: Ein Beteiligter, der die Erbschaft ausschlägt und Nachlassgegenstände in Besitz nimmt? Wenn ich das richtig verstehe, hat der Beteiligte die Möbel nach dem Sterbefall erhalten? Das könnte die Wirksamkeit der Ausschlagung in Frage stellen.
    Nachfrage beim Nachlassgericht, wie die Sache dort gesehen wird, scheint mir hier sinnvoll.

  • Nachlasspflegschaft zur Sicherung von Sperrmüll? Könnte mir vorstellen, dass das Nachlassgericht da u.U. kein Sicherungsbedürfnis sieht...
    Andererseits: Ein Beteiligter, der die Erbschaft ausschlägt und Nachlassgegenstände in Besitz nimmt? Wenn ich das richtig verstehe, hat der Beteiligte die Möbel nach dem Sterbefall erhalten? Das könnte die Wirksamkeit der Ausschlagung in Frage stellen.
    Nachfrage beim Nachlassgericht, wie die Sache dort gesehen wird, scheint mir hier sinnvoll.


    Ich denke mal, die Einlagerung der Möbel erfolgte, als die Verstorbene ins Heim kam und ihre Wohnung aufgelöst hat, also zu Lebzeiten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!