Mir liegt eine Urkunde wie folgt vor:
Eine auszugsweise notarielle Urkunde enthält die erschienenen Personen usw. sodann fast keinen Inhalt und den Schluss mit den Unterschriften. Mit der Urkunden verbunden ist eine Vollmacht und ein weiteres Schriftstück.
Dieses Schriftstück hat folgenden Inhalt:
Anlage Ziff...
zum Vertrag ...
Amtsgericht....
....
Zum Handelsregister der
....
melden wir an....
....
Ort, Datum
Unterschriften
Als Anlage vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
Unterschriften
Ist die Anlage damit ebenfalls beurkundet??
Danke für die Antworten.