Anlage zu einer Urkunde

  • Mir liegt eine Urkunde wie folgt vor:

    Eine auszugsweise notarielle Urkunde enthält die erschienenen Personen usw. sodann fast keinen Inhalt und den Schluss mit den Unterschriften. Mit der Urkunden verbunden ist eine Vollmacht und ein weiteres Schriftstück.

    Dieses Schriftstück hat folgenden Inhalt:

    Anlage Ziff...
    zum Vertrag ...

    Amtsgericht....
    ....

    Zum Handelsregister der
    ....

    melden wir an....
    ....

    Ort, Datum
    Unterschriften

    Als Anlage vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:
    Unterschriften

    Ist die Anlage damit ebenfalls beurkundet??


    Danke für die Antworten.

  • Das müsste sich aus dem dir mitzuteilenden Inhalt der Urkunde ergeben. Dort muss die Anlage zum Inhalt gemacht sein und -was offensichtlich geschehen ist- mitvorgelesen werden.

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