Folgende Lage:
Es ist ein Ergänzungsbetreuer für die Aufklärung von Vermögensverschiebungen nach Erbangelegenheit ist bestellt. Hauptbetreuer wird durch einen Anwalt vertreten und zeigt sich wenig kooperativ bei der Aufklärung mitzuwirken. Jetzt hat der Ergänzungsbetreuer Informationen und Nachweise von einem beteiligten Kreditinstitut angefordert. Die schreiben jetzt folgendes:
"Da wir im Rahmen der Geschäftsverbindung in der Vergangenheit unseren Rechnungslegungsverpflichtungen gegenüber der Erblasserin durch Überlassung von Depot-, Kontoauszügen, Abrechnungen, Buchungsbelegen, Steuerbescheinigungen, Saldenmitteilungen usw. nachgekommen sind, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir den nunmehr erforderlichen Recherche- und Sachaufwand nur gegen entsprechende Kostenberechnung durchführen (jede Recherchestunde € 50, jede anzufertigende Fotokopie € 1). Um verbindliche Kostenzusage wird gebeten. Der Zeitaufwand ist nicht abschätzbar und ein Erfolg aufgrund des Ablaufes der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht sichergestellt."
Da der Ergänzungsbetreuer keine Vermögenssorge hat und diese auf der Hauptbetreuerseite liegt, fragt er beim Gericht an, wie nun weiter verfahren werden soll. Soetwas hatte ich noch nie. Wie kommt der Ergänzungsbetreuer an das Geld, um die benötigten Auskünfte zu bekommen. Wer zahlt das? Hat da irgendjemand praktische Tipps? Von der Hauptbetreuerseite besteht keine Bereitschaft irgendeinen Cent dafür herauszurücken.