Wer zahlt Geld für komplizierte Auskünfte von der Bank?


  • Aber ganz im Ernst:
    Es geht um die Frage, welche Daten noch im System aktuell verfügbar sind und welche nur noch im Archiv vorhanden sind, welchen Buchungen ein in Computerform vorliegender Auftrag zugrunde luegt und wo es sich um die Umsetzung eines z.B. handschriftlich erteilten Überweisungsauftrags handelt. Wenn eine erneute Auskunft erteilt werden muss, dann müsste vor Erteilung der Auskunft streng genommen nochmals überprüft werden, ob diese Auskunft auch richtig ist - im Abgleich mit den vorhandenen Belegen. Man muss die Datenflut, die eine Bank bearbeiten muss, dabei im Auge behalten.
    Von einer ehemals deutschen Großbank weiß ich, dass diese Ende der 90'er Jahre überhaut kein System zum sifortigen Zugriff auf die Papierbelege im Archiv hatte. Es wurden einfach Waschkörbe (Kartons etc.) voller Unterlagen für jeden Tag des Jahres angelegt, und wenn eine Anfrage kam, musste eben ein Mitarbeiter die Kartons dieses Tages durchsuchen. Das war nach deren internen Berechnungen billiger, als wenn sie alles (Überweisungsaufträge, Schecks etc,) auf Microfiche verfilmt hätten.
    Heutzutage lagern m.W. manche Banken diese Archivierung auf externe Unternehmen aus, dann kostet der Zugriff wohl tatsächlich Geld.

    Merci für Deine konstruktive Auseinandersetzung mit dem Thema.

    Ich kann jetzt nur für uns, also meinen Arbeitgeber, sprechen, aber da ist es tatsächlich so, daß wir erst seit drei Monaten z. B. in der Lage sind, "auf Knopfdruck" Umsatzlisten für die letzten Jahre zur Verfügung zu stellen, die auch Auftraggeber/Empfänger, Verwendungszweck, etc. enthalten. Vorher musste das alles vom Rechenzentrum umständlich und zeitaufwendig zurückgeladen werden und dann hatte man auch nur zuerst die marginalen Beträge ohne irgendwelche weiteren Infos. Einzelne Belege mußte man dann wieder frisch bestellen, zurückladen, etc.

    Das ist alles sehr unterschiedlich von Bank zu Bank, von Rechenzentrum zu Rechenzentrum.

    Da sich jemand hinsetzen muß, um das zu erledigen, kostet es eben. Wir haben daher zwischenzeitlich auch von einer belegweisen Abrechnung nach Stückzahl zu - für den Anfordernden kostengünstigerer - Stundenpauschale umgestellt.

    Und da die Auskünfte ja schonmals ordnungsgemäß erteilt wurden, finde ich es legitim, das nochmals gesondert zu berechnen. Auch die Beantwortung eines Auskunftsersuchens der Staatsanwaltschaft kostet mich gerne mal je nach Umfang z. B. zwei bis drei Stunden. Alternativ fallen mir da auch die vorläufigen Insolvenzverwalter ein. Der insolvente Schuldner rückt keine Unterlagen raus, interessiert sich nicht fürs Verfahren (ich rufe immer gerne mal an und frage nach, wieso sie die Unterlagen nicht vom dazu verpflichteten Schuldner holen), da ist es immer viel einfacher, mal kurz bei der Bank vorstellig zu werden und Unterlagen anzufordern, weil die ja angeblich alles "auf Knopfdruck" ganz schnell zur Verfügung stellen kann.

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