Hallo Leute,
ich bin mir wirklich unsicher, ob ich in diesem Fall überhaupt eine Genehmigung erteilen muss, vielleicht kann mir ja jemand helfen:
Der Kindesvater ist alleiniger Eigentümer eines schönen Hauses und verstirbt plötzlich.
Vor dem Tod hat der Kindesvater aber ein Testament hinterlassen (Die Kinder werden Erben jeweils zu 1/2).
Aus dem Testament ergibt sich außerdem, dass die Kinder verpflichtet sind der Kindesmutter ein Wohnungsrecht am Grundstück zu bestellen (Vermächtnis).
Nun beantragt die Kindesmutter, dass das Wohnungsrecht im Grundbuch eingetragen wird (Die minderjährigen Kinder sind alleinige Eigentümer) und beantragt gleichzeitig die familiengerichtliche Genehmigung .
Ich habe die Angelegenheit nun von meiner Vorgängerin geerbt und habe zunächst einmal geprüft, ob hierfür ein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.
Ich bin danach zu dem Entschluss gekommen, dass das Rechtsgeschäft (Bestellung Wohnungsrecht) zwar für die Kinder nicht lediglich rechtlich vorteilhaft ist, aber „in Erfüllung einer Verbindlichkeit“ greift und somit kein Ergänzungspfleger zu bestellen ist.
Nun bin ich aber am überlegen, ob für diese Angelegenheit nach § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Belastung des Grundstücks durch das Wohnungsrecht) überhaupt eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich ist, da auch hier möglicherweise, wenn ich dies richtig sehe, „in Erfüllung einer Verbindlichkeit“ greifen könnte.
Viele Grüße
Vanessa