Jugendstrafe mit Unterbringung psychatrisches Krankenhaus

  • Hallo zusammen,

    ich bin für die Jugendstrafvollstreckung am Amtsgericht zuständig.
    Ich habe nun folgendes Urteil vorliegen.
    "Jugendstrafe von 1 Jahr und 8 Monaten. Die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus wird angeordnet."

    So etwas hatte ich bisher noch nicht. Wie vollstrecke ich denn diese Unterbringung? Was muss ich beachten?

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Ladung an den VU und Aufnahmeersuchen an die zuständige Einrichtung. Ggf. - je nach Bundesland- dort vorher anfragen ob Platz ist. Die Freiheitsstrafe läuft parallel zur Unterbringung als Schattenstrafe mit.

    Die höchste Form des Glücks ist Leben mit einem gewissen Grad an Verrücktheit.
    Erasmus von Rotterdam

  • Alles klar, danke. Ich würde dann in dem Aufnahmeersuchen angeben, dass die Ladung erfolgt, sobald eine Unterbringungsstelle zur Verfügung gestellt wird...
    Würde ich den Verurteilten, denn schon mal zum Haftantritt in der JVA laden, damit er dort zumindest schon mal in der Orga-Haft sitzt und dann nur noch von der JVA zur Unterbringungsstelle gebracht werden muss?

  • Alles klar, danke. Ich würde dann in dem Aufnahmeersuchen angeben, dass die Ladung erfolgt, sobald eine Unterbringungsstelle zur Verfügung gestellt wird...
    Würde ich den Verurteilten, denn schon mal zum Haftantritt in der JVA laden, damit er dort zumindest schon mal in der Orga-Haft sitzt und dann nur noch von der JVA zur Unterbringungsstelle gebracht werden muss?

    NEIN!!!
    Für die Ladung in die JVA gibt es keine Rechtsgrundlage, sofern der Richter nicht die (teilweise) Vorwegvollstreckung der Jugendstrafe anordnet.

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