Anmeldepflicht KG

  • Vielleicht kann mir einer auf die Sprünge helfen.

    Wenn sich bei einer KG ein Kommanditist weigert, die vermeintlich eingetretenen Änderungen mit anzumelden, muss ich dann als Registergericht mit Zwangsgeld drohen oder ist es vielmehr die Sache der übrigen Gesellschafter gegen den Kommanditisten zu klagen?

    Ich hätte gedacht, dass letzteres stimmt, da ich als Gericht nicht weiß, welches Lager Recht hat....

    Und was ist, wenn die Anmeldenden nicht gegen den Weigerer klagen wollen, dass Registerblatt jedoch sicherlich falsch ist (einer ist definitiv tot und damit ausgeschieden)?

  • Kommt drauf an:

    Ist der Kommanditist tot, weißt du positiv, dass eine Änderung eingetreten ist: Er ist ausgeschieden (§§ 131 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 143 Abs. 2 i.V.m. § 161Abs. 2 HGB). Weigern sich Kommanditisten (oder Erben) kannst du mit Zwangsgeld drohen und festsetzen.

    Anders, wenn eine Übertragung unter Lebenden stattfindet.
    Dann bekommst du die Gewissheit, dass tatsächlich eine Übertragung stattgefunden hat, nur durch Anmeldung aller Kommanditisten. Nehmen einzelne eine Verweigerungshaltung ein, müssen die übrigen Gesellschafter auf den Klagweg vor dem Zivilgericht verwiesen werden (§ 16 HGB).

  • Wenn die Beteiligten mir nachweisen können (Protokolle, Verträge etc.), dass eine Übertragung unter Lebenden stattgefunden hat, leite ich ebenfalls ein Zwangsgeldverfahren gegen den Verweigerer ein.

    Stimmt.
    Nur die rechtsgeschäftliche Abtretung von Kommanditist A auf B würde mir da aber nicht unbedingt reichen, da der KG-Vertrag auch die Zustimmung der anderen Gesellschafter vorsehen kann. Dann müsste schon der KG-Vertrag mit vorgelegt werden, damit ich eine Unrichtigkeit des Registers annehmen kann.
    Oder ein Protokoll der Gesellschafterversammlung, aus der ein entsprechender Mehrheitsbeschluss hervorgeht.

    Auf diese Ideen bringe ich die Beteiligten aber erst gar nicht.
    Denn wenn das Zwangsgeld festgesetzt ist, die Vollstreckung aber erfolglos bleibt - was durchaus vorkommt - bleibt trotzdem nur der Klageweg, weil wir dann auch nicht mehr weiter kommen...

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