Vielleicht kann mir einer auf die Sprünge helfen.
Wenn sich bei einer KG ein Kommanditist weigert, die vermeintlich eingetretenen Änderungen mit anzumelden, muss ich dann als Registergericht mit Zwangsgeld drohen oder ist es vielmehr die Sache der übrigen Gesellschafter gegen den Kommanditisten zu klagen?
Ich hätte gedacht, dass letzteres stimmt, da ich als Gericht nicht weiß, welches Lager Recht hat....
Und was ist, wenn die Anmeldenden nicht gegen den Weigerer klagen wollen, dass Registerblatt jedoch sicherlich falsch ist (einer ist definitiv tot und damit ausgeschieden)?