Ich verweise auf folgenden Beitrag: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1100440
sowie den Folgebeitrag sowie die darin genannte Entscheidung des BGH (Az. s. o.), wonach im Grundbuchverfahren das maschinelle Siegel weitgehend wertlos ist.
Ich bin registerrechtlich eher Laie, aber vielleicht hat es ja für Euch auch Auswirkungen ...