Folgen der BGH-Entscheidung V ZB 88/16 für das Registerverfahren?

  • Ich verweise auf folgenden Beitrag: https://www.rechtspflegerforum.de/showthread.php…l=1#post1100440
    sowie den Folgebeitrag sowie die darin genannte Entscheidung des BGH (Az. s. o.), wonach im Grundbuchverfahren das maschinelle Siegel weitgehend wertlos ist.

    Ich bin registerrechtlich eher Laie, aber vielleicht hat es ja für Euch auch Auswirkungen ...

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Für Registersachen keine Relevanz:
    Vgl. § 32 Abs. 2 Satz 2 VRV: "... Anstelle der Siegelung kann maschinell ein Abdruck des Dienstsiegels eingedruckt sein oder aufgedruckt werden; ..."
    und wortgleich: § 30a Abs. 3 Satz 2 HRV

    Für Partnerschaftsgesellschaften: § 1 PRV i.V.m. § 30a HRV sowie
    für Genossenschaften: § 1 GenRegVO i.V.m. § 30a HRV

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