Sanierungserlass gekippt

  • Auch wenn es nicht mehr ganz neu ist:
    http://www.lto.de/recht/nachrich…eit-verwaltung/

    Die Begründung verwundert nicht (3. Semester, allg. Verwaltungsrecht, alles klar).
    Das Ergebnis ist aber zu befürchten: die Finanzverwaltung und die Gemeinden werden sich vermutlich ohne "Dekret" wohl kaum noch bewegen wollen, auch wenn der BFH ja nun nichts gegen die Einzelfallprüfung eingewendet hat.
    Der Gesetzgeber wird wohl kaum noch "rechtzeitig" - es droht der Diskontinuitätsgrundsattz - (daher auch die hektische Einbindung der Einschränkung der Anfechtung morgen abend im BT -) reagieren können, zumal eine entsprechende gesetzliche Regelung sich noch in das "Beihilferecht" der EU einfügen müsse und das Finanzressort zu beteiligen wäre. Oki, die erste genannte "Schwierigkeit" wäre noch einfach überwindbar.......

    Nachgerade lächerlich ist vor diesem Hintergrund die Diskussion des "vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens", zumal diese Begrifflichkeit - nicht von mir gewählt - schon nicht logisch ist, da es sich um ein insolvenzverfahrensvermeidendes Sanierungsverfahren mit gerichtlicher Beteiligung handelt. Aber das ist eine andere Geschichte.....

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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