Hallo liebe Kollegen.
Mir liegt ein von der Verstorbenen eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes gemeinschaftliches Testament vor. Der Ehegatte hat eigenhändig unterschrieben. Soweit gut.
Sodan folgen zwei Nachträge.
Der erste Nachtrag wurde von der Verstorbenen eigenhändig ge- und unterschrieben, jedoch nicht von dem Ehegatten mit unterschrieben.
Der zweite Nachtrag wurde von der Verstorbenen eigenhändig ge- und unterschrieben und von dem Ehegatten mit unterschrieben.
Auf Nachfrage erklärte der Ehegatte, dass der erste Nachtrag in seinem Einvernehmen erfolgte und er dies mit seiner Unterschrift zum zweiten Nachtrag zusätzlich zum Ausdruck bringen wollte.
Das Testament samt Nachträgen erstreckt sich auf einem DinA4 Blatt; auf der Vorderseite ist zunächst das Testament mit Unterschriften enthalten. Danach folgt der erste Nachtrag der Verstorbenen. Die Unterschrift und das Datum wurden aus Platzgründen auf der Rückseite angebracht. Sodann folgt der zweite Nachtrag mit den Unterschriften der Verstorbenen und des Ehegatten.
Meines Erachtens müsste der erste Zusatz aufgrund der Erklärung des Ehemannes einen wirksamen gemeinschaftlichen Zusatz darstellen.
Andere Meinung?