"auszugsweise vollstreckbare Ausfertigung"

  • Hallo,

    wir sind mit der ZV in einer Unterhaltssache beauftragt. Zunächst ist ein Beschluss über einen monatlichen Unterhalt von 655,00 € (Einstweilige Anordnung) erlassen worden. Da hier ein Rechenfehler aufgetreten ist, hat das Gericht einen Berichtigungsbeschluss über 747,00 € erlassen. Wir hatten eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt und diese als "auszugsweise vollstreckbare Ausfertigung" auf den ersten Beschluss auch erhalten.

    Was ist denn das?

    Muss ich da was beachten?

    Grüße

    Buder

  • Titel, Klausel und Zustellung müssen wir immer prüfen.

    Ob die auszugsweise Ausfertigung einen Titel darstellt, wäre fraglich. Leider habe ich das Schriftstück nicht vor mir, sonst könnte ich da genaueres dazu sagen.

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