Hallo,
wir sind mit der ZV in einer Unterhaltssache beauftragt. Zunächst ist ein Beschluss über einen monatlichen Unterhalt von 655,00 € (Einstweilige Anordnung) erlassen worden. Da hier ein Rechenfehler aufgetreten ist, hat das Gericht einen Berichtigungsbeschluss über 747,00 € erlassen. Wir hatten eine vollstreckbare Ausfertigung beantragt und diese als "auszugsweise vollstreckbare Ausfertigung" auf den ersten Beschluss auch erhalten.
Was ist denn das?
Muss ich da was beachten?
Grüße
Buder