Nachlasspflegschaft Kosten

  • Gibt es gesetzlich eine Reihenfolge, wie das Nachlassvermögen aufgeteilt werden muss/soll.

    Zu meinem Fall:
    Es ist 2000 Euro vorhanden - 1700 Euro Beerdigungskosten müssen gezahlt werden, 200 Euro Gerichtskosten und der Nachlasspfleger.
    Wie geht ihr vor?

  • Gibt es gesetzlich eine Reihenfolge, wie das Nachlassvermögen aufgeteilt werden muss/soll.

    Zu meinem Fall: 1700 Euro Beerdigungskosten müssen gezahlt werden

    Wieso "müssen" die gezahlt werden? Zuerst die Gage des Nachlasspflegers, dann die GK und danach der Bestatter (wer hat eigentlich den Auftrag erteilt?)

  • In der Regel schlagen die Gerichte die 200 Euro nieder, der NLP nimmt seine Vergütung und der Rest wird für die teilweise Zahlung der Bestattung verwendet. Ruck zuck und erledigt.

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Gerichtskosten niederschlagen, Vergütung i.H. v. 15 € aus dem Nachlass, Restvergütung: Keine.
    oder
    Gerichtskosten i.H.v. 15 € zum Soll stellen, Rest niederschlagen, Vergütung: Überhaupt keine.

    Ich frage mich nämlich, wie es zu dieser Situation kommen konnte. Der Nachlass wird ja wohl höher gewesen sein als 15 €. Wofür wurde der Rest ausgegeben und vor allem warum ? Ihr werdet doch hoffentlich nicht wegen 15 € eine Nachlasspflegschaft angeordnet haben! Wenn vorher mehr Geld im Nachlass war und der Nachlasspfleger es ausgegeben hat, ohne vorher seine Vergütung zu beantragen, gilt das von Uschi unter #3 Gesagte.

  • Gerichtskosten niederschlagen, Vergütung i.H. v. 15 Euro; aus dem Nachlass, Restvergütung: Keine. oder Gerichtskosten i.H.v. 15 Euro; zum Soll stellen, Rest niederschlagen, Vergütung: überhaupt keine. Ich frage mich nämlich, wie es zu dieser Situation kommen konnte. Der Nachlass wird ja wohl höher gewesen sein als 15 Euro;. Wofür wurde der Rest ausgegeben und vor allem warum ? Ihr werdet doch hoffentlich nicht wegen 15 Euro eine Nachlasspflegschaft angeordnet haben! Wenn vorher mehr Geld im Nachlass war und der Nachlasspfleger es ausgegeben hat, ohne vorher seine Vergütung zu beantragen, gilt das von Uschi unter #3 Gesagte.

    Warum keine Vergütung ? Der Nachlasspfleger hat doch gearbeitet (Abwicklung des Mietverhältnisses z.B.) Und im Zweifel weißt du bei Anordnung doch gar nicht, was an Barvermögen da ist. GK niederschlagen, 15 Euro Vergütung aus dem Nachlass, Rest aus der Staatskasse (vorausgesetzt, der Pflege hat "ordentlich" gearbeitet ...)

  • Gerichtskosten niederschlagen, Vergütung i.H. v. 15 Euro; aus dem Nachlass, Restvergütung: Keine. oder Gerichtskosten i.H.v. 15 Euro; zum Soll stellen, Rest niederschlagen, Vergütung: überhaupt keine. Ich frage mich nämlich, wie es zu dieser Situation kommen konnte. Der Nachlass wird ja wohl höher gewesen sein als 15 Euro;. Wofür wurde der Rest ausgegeben und vor allem warum ? Ihr werdet doch hoffentlich nicht wegen 15 Euro eine Nachlasspflegschaft angeordnet haben! Wenn vorher mehr Geld im Nachlass war und der Nachlasspfleger es ausgegeben hat, ohne vorher seine Vergütung zu beantragen, gilt das von Uschi unter #3 Gesagte.

    Warum keine Vergütung ? Der Nachlasspfleger hat doch gearbeitet (Abwicklung des Mietverhältnisses z.B.) Und im Zweifel weißt du bei Anordnung doch gar nicht, was an Barvermögen da ist. GK niederschlagen, 15 Euro Vergütung aus dem Nachlass, Rest aus der Staatskasse (vorausgesetzt, der Pflege hat "ordentlich" gearbeitet ...)

    Natürlich die (anteilige) Vergütung aus der Staatskasse. Es kann doch kein Pfleger bestellt werden ohne ihm eine Vergütung zumindest aus der Staatskasse zu gewähren...

  • Gerichtskosten niederschlagen, Vergütung i.H. v. 15 € aus dem Nachlass, Restvergütung: Keine.
    oder
    Gerichtskosten i.H.v. 15 € zum Soll stellen, Rest niederschlagen, Vergütung: Überhaupt keine.

    Nur mal höfflich gefragt. Bei Dir stehen Nachlasspfleger Schlange oder?
    Bist Du auch ein Nachlassrechtspfleger der Eigenmächtig Wohnungen rausgibt, Konten schließt und alles dem Fiskus auf Auge drückt, nur damit der armen Staatskasse keine Kosten entstehen oder aber die sich so die Bäuche vollschlagenden Nachlasspfleger ja nicht zu viel Geld verdienen?

    Ach, ich will eigentlich gar keine Antwort lesen, bin nur irretiert über die obige Rechtsauffassung und eventuell auch Ausübung.

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    “Das tolle am Internet ist, dass endlich jeder der ganzen Welt seine Meinung mitteilen kann. Das Furchtbare ist, dass es auch jeder tut.” Marc-Uwe Kling, Die Känguru Chroniken
    Wie oft kommt das vor? "Öfter als niemals, seltener als immer." Jack Reacher - Der Bluthund
    "Aufs Beste hoffen, fürs Schlimmste planen" Jack Reacher

  • Wenn du keine Antworten lesen willst, dann lies eben die Frage (die sich allerdings an den Fragesteller richtet): Was war denn ursprünglich an Nachlass vorhanden? Es gibt zwei Möglichkeiten:
    a) Kein werthaltiger Nachlass, nur Wohnungseinrichtung usw. und 15 €
    b) Werthaltiger Nachlass, darin 15 €

    Im Fall a) bekommt der Nachlasspfleger tatsächlich eine Vergütung aus der Staatskasse (abzgl. 15 €). Diese Möglichkeit hatte ich urspr. gar nicht bedacht.
    Im Fall b) bekommt der Nachlasspfleger tatsächlich nichts, denn er hätte das Geld nicht für andere Dinge ausgeben dürfen, bevor er seine Vergütung aus dem Nachlass bekommen hat

  • Wenn du keine Antworten lesen willst, dann lies eben die Frage (die sich allerdings an den Fragesteller richtet): Was war denn ursprünglich an Nachlass vorhanden? Es gibt zwei Möglichkeiten:
    a) Kein werthaltiger Nachlass, nur Wohnungseinrichtung usw. und 15 €
    b) Werthaltiger Nachlass, darin 15 €

    Im Fall a) bekommt der Nachlasspfleger tatsächlich eine Vergütung aus der Staatskasse (abzgl. 15 €). Diese Möglichkeit hatte ich urspr. gar nicht bedacht.
    Im Fall b) bekommt der Nachlasspfleger tatsächlich nichts, denn er hätte das Geld nicht für andere Dinge ausgeben dürfen, bevor er seine Vergütung aus dem Nachlass bekommen hat

    Hätteste gleich #13 geschrieben und Dir #8 gespart, wäre alles schick gewesen. Geht doch.

    Bezüglich Fall b) bedenke, das der Staat im Staat, die Rentenversicherung, leider noch allem vorgeht und je nach dem wann diese informiert wird und wann eine Bestellung des NaPfl. erfolgt, immense Rückforderungen hat. Auch Mietkosten laufen weiter und weitere Sachen, für welche nur 8 Wochen rückwirkend Rücklast gezogen werden können. Du siehst, der tägliche Kampf zum Erhalt der Liquidität ist ein harter. Also einfach Geld für andere Dinge ausgegeben is nicht, höchstens Augen auf bei der Nachlasspflegerauswahl.

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