Gepfändeter Geschäftsanteil einer GmbH - Verwertung

  • Ich tappe um Dunkeln, vielleicht kann mir jemand helfen?

    Die A-GmbH hat wegen einer Geldforderung die Geschäftsanteile eines eigenen Gesellschafters gepfändet. Nach der Pfändung ist ein Versäumnisurteil ergangen, wonach der Schuldner aus der A-GmbH ausgeschlossen wird und die A-GmbH befugt wird, nach ihrer Wahl die Einziehung oder die Abtretung des Geschäftsanteils an sich selbst oder einen Dritten herbeizuführen. Das Urteil ist rechtskräftig. Nun beantragt die A-GmbH einen Überweisungsbeschluss dahingehend, dass die gepfändeten Geschäftsanteile der A-GmbH zur Einziehung überwiesen werden.

    :confused: Ist ein Überweisungbeschluss überhaupt notwenig? Mit der Einziehung der Geschäftsanteile aufgrund Befugnis aus dem Urteil gingen doch die gepfändeten Geschäftsanteile unter und mit ihnen sämtliche Rechte, ohne dass das Stammkapital verändert würde. Richtig soweit? Wenn also die A-GmbH von der Befugnis der Einziehung aus dem Versäumnisurteil Gebrauch macht, was soll dann ein Überweisungsbeschluss vom Vollstreckungsgericht ausrichten? Oder denke ich verquer? *knoten_im_hirn

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